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232/2006
Datum: 03.08.2006
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heute im Bundestag - 03.08.2006

Kein Entschädigungsgesetz für Opfer von Strahlen durch Radargeräte geplant

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant kein Strahlenopfer-Entschädigungsgesetz. Sie begründet dies in ihrer Antwort ( 16/2320) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA, 16/2160) damit, die bestehenden Versorgungs- und Versicherungsbestimmungen reichten aus, um über entsprechende Ansprüche sachgerecht entscheiden zu können. Auf der Basis der Empfehlungen des Berichts der Radarkommission vom Juli 2003 sei mit "großzügigen Anerkennungskriterien" über fast alle der eingegangenen Versorgungsanträge auf gesetzlicher Grundlage entschieden worden. Für die Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds werde deshalb - nach Prüfungen im Bundesverteidigungsministerium - keine Notwendigkeit gesehen. Die Regierung stellt auch keine Überlegungen an, die Versorgung von Strahlenopfern in beiden Armeen zu vereinheitlichen. Der Gesetzgeber habe eine unterschiedliche Behandlung gewollt und ihre Versorgung im Falle einer Dienstbeschädigung in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Dies gelte ebenso für die Hinterbliebenen der Betroffenen. Im Einigungsvertrag und im Zuge der Gesetzgebung zur Überleitung von Ansprüchen nach DDR-Recht sei entschieden worden, ehemalige Angehörige der NVA nicht in die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz aufzunehmen. Diese Entscheidung stelle die Regierung nicht in Frage. Wie sie darüber hinaus berichtet, haben insgesamt 758 Antragsteller (570 Bundeswehr/188 NVA), deren Entschädigung abgelehnt wurde, den Rechtsweg beschritten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_232/03
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