Bundestagsnachrichten. Im Hinblick auf die inzwischen gegebene Nutzbarkeit der "Rosenholz"-Unterlagen haben 373 Mitglieder des Deutschen Bundestages Anträge zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR gestellt. Wie aus dem zweiten Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Überprüfungsverfahren nach dem Abgeordnetengesetz (15/3608) weiter hervorgeht, handelte es sich in
78 Fällen um eine erneute Antragstellung.
Zu Beginn der 15. Wahlperiode, stellt der Bericht fest, hatten zunächst 97 Abgeordnete eine Überprüfung auf eine mögliche Stasi-Verstrickung beantragt. Diese Verfahren seien ohne Verwendung der so genannten Rosenholz-Unterlagen - welche die noch vom Staatssicherheitsdienst mikroverfilmten Karteien der ehemaligen, vornehmlich für Auslandsspionage zuständigen "Hauptverwaltung Aufklärung" (HVA) umfassen - erfolgt.
183 der aufgrund der Neuanträge vorgenommenen Überprüfungsverfahren sind inzwischen abgeschlossen worden, berichtet der Ausschuss. In keinem Fall sei eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit bzw. eine politische Verantwortung der Überprüften für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR festzustellen gewesen. mar