Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 43 / 18.10.2004
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Eckpunkte der Bürgerversicherung


VERSICHERTENKREIS: Mitglied in der Bürgerversicherung werden alle Bürger - auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige. Dazu wird die Versicherungsgrenze aufgehoben. Die Mitglieder bezahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten damit Anteil am medizinisch-technischen Fortschritt.

BEITRÄGE: Um den Faktor Arbeit zu entlasten, sollen nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere Einkunftsarten in die Beitragsberechnung einbezogen werden. Dazu gehören neben Kapitaleinkünften auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die der Koalitionspartner SPD in seinem eigenen Konzept aber ausnimmt. Auf Kapitalerträge wird ein Freibetrag in Höhe des Sparerfreibetrags (derzeit 1.340 Euro) eingeräumt.

BEMESSUNGSGRENZE: Offen halten sich die Grünen, ob die Einkunftsarten in einer gemeinsamen "Säule" verbeitragt oder zwei Säulen eingeführt werden sollen - eine für Arbeitslohn und eine zweite für andere Einkunftsarten. Die SPD hat sich bereits auf zwei Säulen verständigt. Keine Festlegung treffen die Grünen in ihrem Konzept, bis zu welcher Höhe Einkommen mit Beiträgen belastet werden. Eine Erhöhung der so genannten Beitragsbemessungsgrenze ist für die Partei kein konstitutives Element der Bürgerversicherung. Auf jeden Fall wollen die Grünen Lohnnebenkosten vermeiden.

PARITÄT: Die hälftige Zahlung der Beiträge auf Erwerbseinkommen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen die Grünen grundsätzlich beibehalten. Auch eine Ausschüttung der Arbeitgeberanteile an die Arbeitnehmer lehnen die Grünen ab. Der Gesetzgeber soll aber eingreifen, wenn der Beitragssatz die Marke von je 6,5 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu übersteigen droht.

PRIVATE KASSEN: Die Pflichtversicherungsgrenze wird aufgehoben. Die Bürger können damit zwischen allen Krankenkassen frei wählen. Die Kassen sind zur Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung verpflichtet (Kontrahierungszwang). Die Bürgerversicherung kann auch von Privatversicherten angeboten werden. Allerdings sind private Versicherungspolicen nach Ansicht der Grünen verfassungsrechtlich geschützt. Wer neu krankenversichert wird, kommt direkt in die Bürgerversicherung. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert.

BEITRÄGE: Wichtiges Ziel der Reform ist es, die Beiträge zu senken. Die Grünen rechnen damit, dass der durchschnittliche Beitragssatz mit dem Konzept auf 12,5 Prozent heruntergehen würde. Die Ausweitung des Versichertenkreises brächte 0,6 Prozentpunkte Ersparnis, die Einbeziehung anderer Einkunftsarten 0,8 Punkte und das Ehegattensplitting 0,2 Punkte.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.