ZU OPFERN DER PINOCHET-DIKTATUR IN CHILE AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) aw- Informationen der Bundesregierung, ihr lägen "amtlich keine Informationen über deutsche Opfer" von Verbrechen der Militärdiktatur in Chile unter General Augusto Pinochet vor ( 14/35), hat die PDS aufgegriffen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/76) möchte die Fraktion wissen, ob vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich viele deutsche Staatsangehörige seinerzeit in der deutschen Botschaft in Santiago aufgehalten hätten und von dort später in die Bundesrepublik ausgeflogen worden seien, die Regierung bei dieser Feststellung bleibt. Die PDS verweist auf zwei Strafanzeigen einer Freiburger Anwaltskanzlei vom 3. November dieses Jahres, in denen Pinochet der gefährlichen bzw. schweren Körperverletzung sowie der Freiheitsberaubung und Nötigung beschuldigt werde. Den Abgeordneten zufolge vertreten die Anwälte dabei zwei deutsche Staatsbürger, die 1973 Opfer der Diktatur in Chile wurden.
Den Schriftsätzen beigefügt sei ein Gutachten des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, das sich mit den "Strafrechtlichen Grundlagen einer Strafverfolgung General Pinochets in der Bundesrepublik Deutschland wegen an deutschen Staatsangehörigen begangenen Taten" beschäftige. Die Regierung soll nunmehr mitteilen, ab wann sie Kenntnis von den zwei in den Strafanzeigen dokumentierten Fällen hatte. Von Interesse ist ferner, welche Folgerungen sie aus dem beschriebenen Gutachten im Hinblick auf ein mögliches Auslieferungsersuchen für den Fall der Existenz deutscher Opfer gegenüber der britischen Regierung zieht.
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