SPIELRAUM BEI DER UMSETZUNG DER ALTFALLREGELUNG (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-in) Die Länder verfügen über einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der Altfallregelung nach dem Ausländergesetz und müssen diese entsprechend dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 nicht wörtlich übernehmen.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/3358) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3264) hervor.
Das Bundesministerium des Innern habe mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz sein Einverständnis für Anordnungen der obersten Landesbehörden erteilt, die im Rahmen des Beschlusses lägen.
Damit stellt die Bundesregierung klar, es habe in Bayern keine Verletzung der Bundeseinheitlichkeit bei der Altfallregelung gegeben.
Diese regelt das Aufenthaltsrecht von Asylbewerberfamilien und abgelehnten Vertriebenenbewerbern mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern.
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