Gerichtliche Zustellungen künftig auch per e-mail ermöglichen
Berlin: (hib/BOB) Zustellungen im gerichtlichen Verfahren sollen nach dem Willen des Rechtsausschusses künftig auch durch Telefax oder per e-mail möglich sein. Das Gremium billigte dazu am Mittwochmorgen einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4554) in geänderter Fassung. Durch eine Änderung der Zivilprozessordnung soll erreicht werden, dass Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder andere Personen, bei denen "auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann", Schriftstücke auf diesem Wege erhalten. Gleiches solle für Behörden sowie für Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gelten. Werden Dokumente elektronisch übermittelt, so sollen sie nach dem Willen des Ausschusses mit einer elektronischen Signatur zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen sein. Die Empfangsbestätigung könne ebenfalls per e-mail versandt werden; anstelle der Unterschrift genüge dann die Angabe des Namens des Adressaten.
Mit großer Mehrheit billigte der Rechtsausschuss zudem einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4987) in geänderter Fassung, mit dem das deutsche Privatrecht an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien angepasst werden soll. Nach dem Willen der Rechtspolitiker sollen Hindernisse für die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen und den elektronischen Vertragsabschluss so weit wie möglich beseitigt werden. Durch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen sei gleichzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Initiative sieht in der Ausschussfassung unter anderem vor, dass Bundesregierung und Landesregierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt bestimmen sollen, von dem an elektronisch signierte Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können. Dabei soll auch die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form festgelegt werden.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS stimmten für diesen Gesetzentwurf, ebenso die CDU/CSU. Die Union äußerte allerdings Bedenken dagegen, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, mit einer sogenannten Textform in geeigneten Fällen die eigenhändige Unterschrift bei Erklärungen einem anderen gegenüber entbehrlich zu machen. Aus dem gleichen Grund enthielt sich die F.D.P. der Stimme.