Koalition nach wie vor gegen "Ehrenpension" für SED-Opfer
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat am Mittwochmit-tag anlässlich der Beratung der Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgeset-
zes ( 14/5640) auch den Entwurf eines dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes ( 14/3665), einen Antrag der Fraktion zur Hilfe für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße ( 14/3670) sowie einen Antrag der PDS zur Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR ( 14/2928) beraten.
Die CDU/CSU argumentierte, es bestehe nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach für ehemalige MFS-Mitarbeiter Rentennachzahlungen erforderlich werden, Handlungsbedarf. Die Union hielt es für nicht möglich, die Renten für ehemalige Offiziere des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu erhöhen, ohne dass gleichzeitig etwas für die Opfer getan werde. Ihr Gesetzentwurf zielt daher darauf ab, diesen eine Ehrenpension in Höhe von 1.000 DM monatlich zu gewähren. Von 600 auf 1.000 DM angehoben werden solle zudem die einmalige Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge des SED-Regimes. Wenn man es jetzt nicht schaffe, so die Union, würde es für längere Zeit schwierig, das Thema aufzugreifen. Es könne zu einer Situation kommen, dass die früheren Opfer der Privilegierten des "alten Systems" von diesen Hohn ernteten.
Die Sozialdemokraten bezeichneten es als "nicht glücklich", die Nachzahlung der MFS-Renten zu einem Argument für eine Opferentschädigung zu machen. Man könne dem Anliegen der Union nicht zustimmen, weil die Gefahr einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Opfergruppen gegeben wäre. Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD) erinnerte daran, dass die Koalitionsfraktionen mit dem zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz nach der letzten Bundestagswahl ein richtiges Signal zu Gunsten der Opfer gesetzt hätten. Eine Ehrenpension, wie von der Union gewünscht, hätte eine "präjudizierende Wirkung", so Schwanitz. Es wäre mit einem Systemwechsel im Wiedergutmachungsrecht, weg von der einmaligen Entschädigung als Wiedergutmachung hin zu einer rentenähnlichen Besserstellung, verbunden. Die finanziellen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen wären völlig unkalkulierbar. Die F.D.P. erklärte, jetzt sei der Zeitpunkt, das Täter-Opfer-Verhältnis zu klären, wobei die Frage, ob als Ehrenpension und in welcher Höhe, zweitrangig sei. Die Liberalen befürworteten das Anliegen der Union. Der Ausschuss hat über die vorliegenden Initiativen noch nicht abgestimmt.