Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Nach der Definition von Naturschutz in Kooperation mit den Betroffenen erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/6402). Unter Bezug auf einen Entwurf zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, der vom Bundeskabinett im Mai 2001 beschlossen wurde, fragen die Liberalen, weshalb die Bundesregierung beabsichtige, Natur und Landschaft nicht mehr - wie bisher - als "Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung", sondern um ihrer selbst Willen zu schützen. Erläutern soll die Regierung unter anderem auch, was unter einer "natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Sinne des Gesetzes" zu verstehen sei und wie sich dieses Begriffsverständnis vom bisherigen Begriff der "guten fachlichen Praxis" unterscheide.