Grenzüberschreitende Kriminalität durch Polizei-Kooperation bekämpfen
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Vertrag vom September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit von Polizei- und Grenzschutzbehörden will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen ( 14/7095). Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die nach Artikel 59 des Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Vertrages schaffen. Dem Entwurf zufolge ist eine vertiefte grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarstaaten möglich. Ziel ist die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität einschließlich illegaler Einwanderung sowie eine Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Schengener Regelwerks. Der Vertrag sei erforderlich, da die Tschechische Republik als Nicht-EU-Mitglied nicht an der Schengener Kooperation teilnehmen könne und deshalb andere Rechtsgrundlagen erforderlich seien. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.