CDU/CSU will steuerliche Übergangslösung für Sportanlagenbetreiber
Berlin: (hib/VOM) Eine Übergangsregelung bei der Überlassung von kommerziellen Sportanlagen zugunsten so genannter Altanlagenbetreiber fordert die CDU/CSU-Fraktion. In einem Antrag ( 14/7285) stellt sie fest, dass der Bundesfinanzhof Ende Mai die kommerzielle Nutzungsüberlassung von Sportanlagen unter Hinweis auf EG-Recht in vollem Umfang der Umsatzsteuer unterworfen habe. Damit sei das Gericht von seiner vorherigen Rechtsprechung und von der Auffassung der Verwaltung abgewichen, welche die Nutzungsüberlassung bisher nur zum Teil der Umsatzsteuer unterworfen habe. Die neue Verwaltungspraxis wirke sich für 7.000 Altanlagenbetreiber nachteilig aus, heißt es in dem Antrag. Damit stünden 160.000 Arbeitsplätze und die Sportmöglichkeiten von über vier Millionen Menschen auf dem Spiel. Altanlagenbetreiber müssten künftig die Nutzungsüberlassung voll der Umsatzsteuer unterwerfen, obwohl sie aus den Kosten beim Erwerb der Sportanlage nicht im vollem Umfang Vorsteuer hätten geltend machen können. Das Umsatzsteuergesetz sehe zwar die Möglichkeit vor, noch anteilig Vorsteuern vom Fiskus zurückzuerhalten, doch greife diese Vorschrift nur, wenn keine zehn Jahre seit Anschaffung oder Herstellung der Anlage verstrichen seien.
Die neue Rechtsprechung kann nach Meinung der Union bei Neuinvestitionen oder Modernisierungen von Vorteil sein. Sportanlagenbetreibern, die den Kauf einer Anlage beabsichtigen, stehe künftig in vollem Umfang der Vorsteuerabzug aus Kosten der Anschaffung oder Herstellung der Sportanlage zu. Sie könnten daher die Vorsteuern als Finanzierungsinstrument einsetzen. Der Nachteil der vollen Umsatzbesteuerung aus der Nutzungsüberlassung werde dabei gerne in Kauf genommen, so die Fraktion.