Beschäftigungszeiten von Beziehern von DDR-Invalidenrenten anerkennen
Berlin: (hib/RAB) Beschäftigungszeiten vor Erreichen der Altersgrenze von ehemaligen Beziehern von DDR-Invalidenrenten oder Blinden- und Sonderpflegegeld sollen bei der Rentenberechnung als Beitragszeit anerkannt werden. Dies sehen Gesetzentwürfe von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8583) sowie PDS ( 14/8602) vor. In den wortgleichen Gesetzentwürfen heißt es, damit würden Nachteile, die sich aus der besonderen Beitragsfreiheit nach dem Recht der ehemaligen DDR ergeben hätten, bei der Berechnung von Folgerenten beseitigt. Außerdem wollen die Fraktionen für die Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto eine Beitragszahlung für die Rentenversicherung annehmen. Damit würden Urteiledes Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1997 berücksichtigt, wonach eine in einem Betrieb im Ghetto im polnischen Lodz aufgenommene Tätigkeit die Voraussetzungen einer Beschäftigung erfüllen könne und als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen sei. Im Einzelnen ist geplant, für die Berechnung der Rente eine Beschäftigung außerhalb des Bundesgebietes nach den Reichsversicherungsgesetzen anzunehmen sowie für den Zeitraum zwischen dem 65. Lebensjahr und der Verkündung des Gerichtsurteils im Juni 1997 einen erhöhten Zugangsfaktor zugrunde legen. Zur Erklärung heißt es, die betroffenen ehemaligen Ghettobewohner hielten sich in der Regel im Ausland auf, wodurch die aus einer Beschäftigung resultierende Rente oft aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden könne.