Regierung will Kompetenzen des Bundes im Umweltschutz stärken
Berlin: (hib/RAB) Die Kompetenzen des Bundes im Umweltschutz sollen gestärkt werden. Dies ist sowohl aus gesamtstaatlicher Perspektive als auch mit Blick auf die EU-Tauglichkeit Deutschlands erforderlich, heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/1418) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1253). Den Angaben zufolge setzt sich die Regierung im Rahmen laufender Gespräche mit den Ländern dafür ein, die bundesstaatliche Ordnung entsprechend zu modernisieren. Problematisch sei, dass das Grundgesetz derzeit keine einheitliche und umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Umweltschutz kenne. Daher sei das deutsche Umweltrecht stark zersplittert und präsentiere sich für den Anwender unübersichtlich und uneinheitlich. Die Regierung hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, das zersplitterte Umweltrecht zu straffen. Mit einer konsequenten Deregulierung und der Zusammenführung bislang getrennter Prüf- und Entscheidungsprozesse könnten teilweise intransparente Genehmigungsstrukturen im Bereich des Umweltrechts abgebaut und die Verfahren wesentlich vereinfacht und erleichtert werden. Vereinfachungen und Erleichterungen im Umweltschutz kommen nach Auffassung der Regierung aber nur in Betracht, wenn damit keine qualitativen Abstriche von Umweltanforderungen verbunden sind.