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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Grietje Bettin, Bündnis 90/Die Grünen
Ein Verbot von so genannten „Killerspielen“ ist ein völlig falsches Signal – aus mehreren Gründen:
Zunächst macht es gar keinen Sinn, auf nationaler Ebene solche Spiele verbieten zu wollen. Mit wenigen Mausklicks sind Jugendliche in der Lage, nationale Grenzen auf digitalem Weg zu überwinden und sich die gewünschte Software aus dem weltweiten Netz zu holen. Ein Verbot erscheint hier als reine Symbolpolitik.
Ein Verbot ist vor allem aber aus grundsätzlichen Erwägungen höchst problematisch. Der übermäßige Konsum solcher Spiele, das sagen viele Studien, ist nicht Ursache, sondern vielmehr ein Ausdruck des Problems. Vor allem Jungen, deren soziales Umfeld und Elternhaus Konflikte bevorzugt durch Gewalt lösen, neigen zum Konsum von Gewaltdarstellungen quer durch alle Medien – und zur Gewalt selbst. Hier müsste gesellschaftspolitisch angesetzt werden, um die Gewalt aus den Köpfen der Kinder zu verbannen. Dass die große Koalition diesen Aspekt völlig ausblendet, kann ich mir nur mit populistischen Motiven erklären. In der Sache müsste es vor allem die neue Integrationsbeauftragte und Erziehungswissenschaftlerin Maria Böhmer, die sich besonders für das Verbot stark gemacht hat, eigentlich viel besser wissen.
Nicht zu vergessen: Bereits jetzt müssen nicht nur Filme, sondern auch Computerspiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Auch Websites können seit der rot-grünen Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gesetzt werden. Für Computerspiele gilt das schon lange. Abgesehen davon müsste man bei einem Verbot auch Gewaltdarstellungen im Fernsehen und anderen Medien verbieten. Das ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unrealistisch.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 20. Dezember 2005
E-Mail:
grietje.bettin@bundestag.de
Webseite:
www.g-bettin.de