Wahlverfahren für Vertrauensleute im Zivildienst vereinfachen(fa) Das Wahlverfahren für die Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden soll entbürokratisiert und vereinfacht werden. Der Bundestag hat am 8. Juni auf Empfehlung des Familienausschusses ( 14/3524) einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes ( 14/2698) einstimmig angenommen. Das Gesetz schreibt die Beteiligung der Zivildienstleistenden an dienstlichen Angelegenheiten durch einen Vertrauensmann vor. Dies soll zu vertrauensvoller Zusammenarbeit bei der Dienstgestaltung und zu fürsorglicher Berücksichtigung der Belange des einzelnen Dienstleistenden beitragen. Aufgrund des bisherigen Verfahrens machten jedoch nur etwa 20 Prozent der Zivildienststellen, in denen eine Wahl von Vertrauensmännern möglich ist, von diesem Wahlrecht Gebrauch. Mit der Änderung der einschlägigen Rechtsgrundlagen solle eine höhere Akzeptanz erreicht werden. In der Ausschussberatung wies die SPD darauf hin, dass zur Vereinfachung des Wahlverfahrens der Wahlvorstand unverzüglich bestellt und die Wahltermine unmittelbar durch diesen festgelegt werden könnten. Die Bündnisgrünen begrüßten das Gesetz in der Hoffnung, dass künftig mehr Zivildienstleistende an den Wahlen teilnehmen und es zu einer direkten und besseren Vertretung der Dienstleistenden führen wird. Die CDU/CSU forderte die Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Aus- und Weiterbildung der Vertrauensleute ähnlich geregelt wird wie bei der Bundeswehr. Die F.D.P. stellte fest, sie sei immer aufseiten derer, die für Entbürokratisierung eintreten. |