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Der Verteidigungsausschuss
Schlüsselrolle bei der Reform
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Die Ausschussmitglieder auf dem Pariser Platz (360-Grad-Foto). Linke Hälfte von links nach rechts: Heidi Lippmann, Werner Siemann, Gerd Höfer, Helmut Rauber, Reinhold Robbe, Robert Leidinger, Albrecht Papenroth, Thomas Kossendey (stv. Vors.), Johannes Kahrs, Hans-Josef Fell, Karl-Dietrich Haase (Ltr. Sekr.), Ursula Mogg, Ulrike Merten, Manfred Opel, Peter Zumkley, Verena Wohlleben, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg).
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Rechte Hälfte von links nach rechts: Helmut Wieczorek (Duisburg, Vors.), Anita Schäfer, Kurt J. Rossmanith, Paul Breuer, Bernd Siebert, Georg Pfannenstein, Uwe Göllner, Hildebrecht Braun (Augsburg), Irmgard Karwatzki, Kurt Palis, Ursula Lietz, Georg Janovsky, Günther Nolting, Ulrich Adam, Rainer Arnold
Zehn Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist die Diskussion über die Zukunft der Bundeswehr innerhalb und außerhalb des Parlaments wieder einmal voll entbrannt. Dabei sind die Streitkräfte des vereinten Deutschlands im Jahre 2000 bereits überhaupt nicht mehr vergleichbar mit der Bundeswehr des Jahres 1990. Was damals mit der "Herkulesaufgabe" einer Integration von Angehörigen der früheren Nationalen Volksarmee der DDR begann, setzte sich fort mit strukturellen Veränderungen, einer mehrfach gesenkten Personalstärke der Truppe und einer verkürzten Dauer der Wehrpflicht. Zudem übernahm die Bundesrepublik schrittweise eine immer größere Verantwortung im internationalen Rahmen.
War also schon in den vergangenen Jahren die Bundeswehr einem häufigen Wandel ausgesetzt, so verlangen die veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen nun eine grundlegende Reform. Die Kernfragen lauten dabei: Welche Truppe wird für welche Art von Einsätzen gebraucht? Soll es bei der allgemeinen Wehrpflicht bleiben, oder ist eine Berufsarmee besser in der Lage, mit den Herausforderungen fertig zu werden? Über welche Personalstärke sollen die Streitkräfte verfügen dürfen, welches Material brauchen sie, und was soll das den Steuerzahler künftig kosten?
Noch in diesem Jahr, so hat es Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) angekündigt, soll die wohl einschneidendste Strukturreform der Bundeswehr seit deren Gründung im Jahre 1956 auf den Weg gebracht werden. Ein gewichtiges Wort bei den anstehenden Entscheidungen wird dabei auch der Verteidigungsausschuss des Bundestages mitreden. Dessen 38 Mitglieder (17 von der SPD, 14 von der CDU/CSU, 3 von Bündnis 90/Die Grünen sowie jeweils 2 von F.D.P. und PDS) wissen um ihre starke Stellung im Gefüge des Bundestages: Ist der Verteidigungsausschuss doch kraft Grundgesetz (Art. 45a Abs. 1) zwingend einzurichten. Damit sollte bei Gründung der Bundeswehr - ebenso wie übrigens mit der Berufung eines Wehrbeauftragten des Bundestages - eine funktionierende Kontrolle der Streitkräfte durch das Parlament sichergestellt werden. Und deren mitunter erhebliche Bedeutung ist nicht zu unterschätzen. Was immer über die Zukunft der Streitkräfte beschlossen wird, die Verantwortlichen in der Regierung werden sich der parlamentarischen Rückendeckung vergewissern wollen und müssen, bevor sie die Reform umzusetzen beginnen. Zudem wird der Verteidigungsausschuss im Zuge der Reform vermutlich auch gefordert sein, bestimmte rechtliche Neuregelungen auf den Weg zu bringen, etwa bei einer Novellierung des Soldatengesetzes.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994, vor der Entsendung von Bundeswehrsoldaten in Einsätze ins Ausland bedürfe es der vorherigen Zustimmung des Bundestages, hat der Verteidigungsausschuss auch in anderer Hinsicht eine Schlüsselstellung hinzugewonnen. Zwar ist es Aufgabe des Auswärtigen Ausschusses, zu einem Antrag der Regierung auf einen solchen Auslandseinsatz eine Beschlussempfehlung für das Plenum des Parlaments zu erarbeiten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein solches Votum nie gegen einen etwaigen anders lautenden Rat der Verteidigungsexperten gefasst werden würde.
Ein weiteres Indiz für die herausgehobene Position, welche der Verteidigungsausschuss genießt, ist das ebenfalls durch die Verfassung verbriefte Recht (Art. 45a Abs. 2), sich selbst zum Untersuchungsausschuss zu erklären. Eines Plenarbeschlusses bedarf es dazu nicht mehr.
Was immer die öffentlichen Diskussionen der nächsten Zeit zu Grundfragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ergeben werden, die zuständigen Ausschussmitglieder werden daran lebhaften Anteil nehmen wollen. Aus den Beratungen des Gremiums selbst wird allerdings nichts nach draußen dringen. Als so genannter geschlossener Ausschuss haben Zugang zu den Sitzungen des Verteidigungsausschusses nämlich nur dessen Mitglieder, deren Stellvertreter sowie ein eng begrenzter Kreis von Mitarbeitern aus Parlament, Regierung und von Seiten des Bundesrats. Grundfragen der nationalen und vor allem der militärischen Sicherheit eignen sich schließlich nicht für eine Erörterung "auf offenem Markt". Bernard Bode
Internet:
Weitere Informationen über die Aufgaben des
Verteidigungsausschusses:
www.bundestag.de/gremien/a12/a12_a.html
Über die Mitglieder:
www.bundestag.de/gremien/a12/index.html