Ghettobeschäftigungszeiten auf die Renten anrechnen
(as) Opfern des Nationalsozialismus, die in einem Ghetto beschäftigt waren, sollen künftig Rentenbeiträge gezahlt werden. Dies sehen zwei Gesetzentwürfe von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8583) und PDS ( 14/8602) vor, die der Bundestag am 26. April einstimmig verabschiedet hat. Dies soll auch gelten, wenn die Leistungen ins Ausland erbracht werden. Gleichzeitig werden für ehemalige Bezieher von Invalidenrenten oder Blinden- und Sonderpflegegeld der ehemaligen DDR bei der Rentenberechnung Beschäftigungszeiten vor Erreichen der Altersgrenze als Beitragszeiten anerkannt. Damit würden Nachteile, die sich aus der besonderen Beitragsfreiheit der ehemaligen DDR ergeben hätten, bei der Berechnung von Folgerenten beseitigt, heißt es in den Entwürfen. Alle Fraktionen stimmten in den Beratungen darin überein, dass mit der Initiative "endlich" eine Lücke bei der Widergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen werde (Beschlussempfehlung 14/8823). Auch die Änderung des Sechsten Sozialgesetzbuches für ehemalige Bezieher von Invalidenrenten oder Blindensonderpflegegeld der ehemaligen DDR wurde einhellig unterstützt.