GEMEINSAMER ANTRAG
Tierschutz in der Verfassung verankern
(re) Der Tierschutz soll in der Verfassung verankert werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen interfraktionellen Antrag ( 14/8860) vorgelegt. Dieser ist am 25. April an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Ziel der Initiative ist es, dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs mit den Tieren Rechnung zu tragen. Neben dem bestehenden Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen soll daher in Artikel 20a des Grundgesetzes der Schutz der Tiere aufgenommen werden. Begründet wird das Anliegen damit, dass der in Artikel 20a des Grundgesetzes geregelte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht ausreiche, um einzelne Tiere vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen zu schützen.