FDP erfolglos mit Energie-Anträgen
(wi) Abgelehnt hat der Bundestag am 17. Mai einen Antrag der FDP-Fraktion ( 14/5328) zur marktwirtschaftlichen Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/7139). Darin hatten die Liberalen darauf hingewiesen, dass die Erzeugung von Energie für den Strom- und Wärmemarkt auch klimapolitischen Anforderungen verpflichtet sei. Bei der Energiegewinnung müsse daher die Emission klimaschädlicher Gase in die Erdatmosphäre verringert werden. Die Regierung müsse sicherstellen, dass die aus erneuerbaren Trägern gewonnene Energiemenge erhöht werden kann. Dabei sollte die Förderung innovativer Techniken mit einem System handelbarer Zertifikate verbunden werden.
Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Fraktion ( 14/7814), durch den die Regierung aufgefordert werden sollte, auf der Basis ihres Energieberichts vom November 2001 ein energiepolitisches Programm zu entwickeln, das die Energiekostenbelastung begrenzt, den Wettbewerb funktionsfähig hält und Deutschlands Position auf internationalen Märkten stärkt. Der Bundestag schloss sich dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/8183) an.