GESETZENTWÜRFE
Korruption und Betrug innerhalb der EU ins Visier genommen
(re) Die Bundesregierung möchte der Korruption innerhalb der EU und dem Betrug zu Lasten der Gemeinschaft einen Riegel vorschieben. Dazu hat sie drei Gesetzentwürfe vorgelegt ( 14/8998, 14/8999, 14/9002). In dem Gesetzentwurf zum zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EU ( 14/9002) strebt die Regierung an, Bestechungshandlungen unter Strafe zu stellen, an denen nationale oder EU-Beamte beteiligt sind.
Ihre Gesetzesinitiative zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 ( 14/8999) begründet die Regierung damit, dass im Strafrecht der Mitgliedstaaten Bestimmungen über Bestechung ausländischer Beamter und der bei internationalen Organisationen tätigen Beamten oft fehlten. So gelte etwa die Definition "Amtsträger" oder "Beamte" in zahlreichen Mitgliedstaaten für den Zweck der Anwendung des innerstaatlichen Strafrechts nur für nationale Beamte. Nach dem Strafrecht sei deshalb bisher eine Handlung, die auf die Bestechung von Beamten anderer Mitgliedstaaten abzielt, nicht unter Strafe gestellt, selbst wenn sie in ihrem eigenen Hoheitsgebiet oder auf Anstiftung eines ihrer eigenen Staatsangehörigen hin stattfand.
Eine stärkere Ahndung von Bestechung im privaten Sektor hat ein Gesetzesvorhaben zur Ausführung des zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EU ( 14/8998) zum Ziel. Demnach können künftig auch solche Personen zur Verantwortung gezogen werden, die zum Kreis der für die Leitung eines Betriebes oder Unternehmens verantwortlich handelnden Personen gehören.
Am 16. Mai wurden die Initiativen an den Rechtsausschuss überwiesen.