GESETZ PASSIERT BUNDESTAG
Aktien- und Bilanzrecht reformiert
(re) Der Bundestag hat am 17. Mai einen Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts ( 14/8769) auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/9079) einmütig verabschiedet. Auch ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ( 14/9134) zu den Kapitalanlagegesellschaften traf auf Zustimmung. So soll dem Gesetz zufolge im Aktiengesetz eine neue Verpflichtung zu einer "Entsprechenserklärung" der börsennotierten Gesellschaften geschaffen werden. Ferner werden zahlreiche Vorschriften zur besseren Informationsversorgung des Aufsichtsrats, zur Zulassung neuer Kommunikationsmedien im Gesellschaftsrecht und zur Deregulierung vorgeschlagen. Wegen des herannahenden Endes der Legislaturperiode sei eine komplette Umsetzung der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht mehr möglich gewesen, hieß es. Diese wurde von der Bundesregierung im Februar 2002 eingesetzt. Das Gesetz enthalte lediglich eine Auswahl der Empfehlungen der Regierungskommission.