SOLIDARPAKTFORTFÜHRUNGSGESETZ
Bund und Länder sollen die Haushaltsdisziplin einhalten
(fi) Der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" hat am 17. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Solidarpaktfortführungsgesetzes ( 14/8979) gegen das Votum der FDP und der PDS zugestimmt. Damit sollen Bund und Länder gesetzlich zur Haushaltsdisziplin gezwungen werden, um die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhalten zu können.
Der Entwurf geht auf einen Beschluss des Finanzplanungsrates vom März dieses Jahres zurück, wonach der Paragraf 51a des Haushaltsgrundsätzegesetzes noch in dieser Wahlperiode, und zwar zum 1. Juli, in Kraft gesetzt werden soll.
Staatliches Defizit begrenzen
Der Paragraf regelt, dass Bund und Länder anstreben, ihre Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte zurückzuführen. Durch die Empfehlung des Finanzplanungsrates für eine gemeinsame Ausgabenlinie müsse garantiert werden, dass die Bestimmungen des Maastrichter Vertrages und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits eingehalten werden, heißt es zur Begründung. Bei Abweichungen soll der Finanzplanungsrat Empfehlungen aussprechen, um die Haushaltsdisziplin wieder herzustellen.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Staatsdefizits im vergangenen Jahr hielten Bund und Länder die Anwendung des Paragrafen bereits jetzt für notwendig, um die Haushaltspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden auf eine "nachhaltig europataugliche Grundlage" zu stellen.
Die CDU/CSU-Fraktion äußerte sich im Ausschuss zufrieden darüber, dass sich Bund und Länder in dieser Frage geeinigt haben. Wünschenswert wäre, so die Fraktion, wenn es den nationalen Stabilitätspakt auch mit Sanktionsmöglichkeiten geben würde. Durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung sei die Wahrscheinlichkeit, bereits im Jahr 2004 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, eher geringer geworden.
Die Bundesregierung erklärte, sie erwarte eine stärkere Rolle des Finanzplanungsrates. Er werde die Haushalte von Bund und Ländern nicht nur in der Rückschau, sondern auch in der Vorschau bewerten müssen. Aus den Reihen der SPD kam der Einwand, der Finanzplanungsrat sei ein Fremdkörper in der Finanzverfassung, weil der Gesetzgeber darin nicht beteiligt sei. Dies sei eine "verfassungspolitische Leerstelle". Hier sei eine "begleitende Berichterstattung" an das Parlament zu erwägen.
Die PDS kritisierte, dass der zweite Schritt vor dem ersten getan werde. Es sei nicht schlüssig, etwas zu beschließen, solange die finanzielle Situation der Kommunen nicht geklärt sei. Bündnis 90/Die Grünen hielten es für richtig, dass versucht werde, den europäischen Stabilitätspakt auf der nationalen Ebene umzusetzen, während die FDP an ihrer Ablehnung des gesamten Verfahrens festhielt.
"Auftrag des Gerichts erfüllt"
Die Bundesregierung berichtete im Sonderausschuss über offene Fragen bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Unumstritten sei das Deckungsquotenprinzip. Mit der Verankerung dieses zentralen Prinzips werde im Maßstäbegesetz eine abstrakte Definition der unbestimmten Rechtsbegriffe der Artikels 106 des Grundgesetzes vorgenommen. Damit sei der Auftrag aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erfüllt. Die Union nahm diese Aussage der Regierung zur Kenntnis, die FDP bestritt sie, und auch aus der SPD wurden Zweifel daran laut.