GESETZENTWURF
Abkommen mit Kroatien umsetzen
(aw) Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aus dem Jahre 2001 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Kroatien soll umgesetzt werden. In einem Gesetzentwurf der Regierung ( 14/8981) heißt es dazu, der so genannte Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ruhe im Wesentlichen auf drei Säulen: dem Angebot attraktiver Anreize im politischen und wirtschaftlichen Bereich, der Verpflichtung der Länder des westlichen Balkans zu Reformen und der Intensivierung regionaler Kooperationen.
Das Abkommen ziele auf eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der EU und dem jeweiligen Partnerland ab. Dies gehe vom politischen Dialog über die Angleichung der Rechtssysteme, die gegenseitige wirtschaftliche Liberalisierung bis hin zur Schaffung von Freihandelszonen. Die Initiative wurde am 16. Mai an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.