Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (15/2293) das Fleischhygienegesetz, das Geflügelfleischhyienegesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und andere Vorschriften ändern, um sie an die Rückstandskontroll- und an die Drittlandkontrollrichtlinie der EU und weitere EU-Richtlinien anzupassen.
So sollen mit dem Gesetz unter anderem die Regelungen über Maßnahmen in Erzeugerbetrieben, in denen bei Schlachttieren oder anderen lebensmittelliefernden Tieren verbotene Stoffe angewandt wurden, durch Einführung von Regelungen über die Tötung dieser Tiere verschärft und auf Viehhandels- und Transportunternehmen ausgedehnt werden. Ferner werde die gesetzliche Zuweisung der Aufgabe eines nationalen und gemeinschaftlichen Referenzlabors an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bereich der Rückstandsüberwachung und an das Bundesinstitut für Risikobewertung in sonstigen gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Fällen geregelt, heißt es weiter.
Ein- und Ausfuhr neu regeln
Darüber hinaus sollen in den genannten Gesetzen die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln neu geregelt und die geltenden Ermächtigungen zum Erlass der erforderlichen Durchführungsbestimmungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ergänzt werden. Des Weiteren sollen im Fleischhygienegesetz die Vorschriften über die amtlichen Untersuchungen bei Notschlachtungen geändert werden, um Ergebnissen von Überprüfungen des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission zu entsprechen. Weiter sollen die Regelungen über Krankschlachtungen im Vorgriff auf entsprechende Änderungen des Gemeinschaftsrechtes verschärft werden.
Schließlich will die Bundesregierung auch den Paragraphen 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zur Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel aufheben.