Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll bis zum 31. Dezember 2004 einen städtebaulichen Bericht vorlegen. Darauf einigten sich alle Fraktionen im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 28. Januar und beschlossen, einen ursprünglich von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag (15/2158) und einen im Ausschuss von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließungsantrag in einem interfraktionellen Antrag aufgehen zu lassen.
Die Union wollte der Regierung in ihrem Antrag ursprünglich eine Frist bis zum 31. März für die Vorlage des Berichts setzen. Die Koalition hatte ihre Bitte um Fristverlängerung bis Ende des Jahres damit begründet, dass innerhalb dieser kurzen Frist ein substanzieller, die vielfältigen Aspekte des Antrags berücksichtigender Bericht nicht zu erstellen sei.
Laut gemeinsamem Antrag soll der Bericht Aussagen über den aktuellen städtebaulichen Handlungsbedarf treffen und aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung hierauf reagiert. Dabei seien insbesondere die regional unterschiedlichen Herausforderungen aus den prognostizierten demographischen Entwicklungen auf die Stadtentwicklung und die Möglichkeiten des Stadtumbaus zur Problembewältigung bei Schrumpfungsprozessen in den alten und neuen Ländern zu berücksichtigen. Ferner solle der Bericht auch Aussagen über die Wirksamkeit der bisher eingesetzten Instrumente der Städtebauförderung enthalten und die Absichten der Bundesregierung für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Städtebauförderung skizzieren. In diesem Zusammenhang solle die Regierung auch ihre Einschätzung über den künftigen Förderbedarf darlegen und aufzeigen, wie die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern künftig vereinfacht werden können und wie Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Städtebauförderung aussehen könnten.