Das Parlament
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Nr. 11 / 08.03.2004
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bob

Rechte von Opfern im Strafprozess stärken

Breite Mehrheit im Bundestag

Recht. Der Bundestag hat am 4. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2536) zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren angenommen. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (15/2609) vorgelegt. Vorgesehen ist im Entwurf der Regierung beispielsweise, dem Opfer mehrfache Vernehmungen zu ersparen und ihm aktive Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen. Dazu seien unter anderem Verbesserungen bei der Nebenklage und ein Opferanwalt geplant.

Die Möglichkeiten für den Verletzten, gleich im Strafverfahren vom Angeklagten Ersatz für den aus der Straftat entstandenen Schaden zu erlangen und durchzusetzen, würden verbessert. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Koalition (15/1976) wurde bereits im federführenden Ausschuss für erledigt erklärt.

Die SPD machte deutlich, es müsse die Botschaft ausgehen, alle Parteien versprächen sich gemeinsam von der Gesetzgebung eine Stärkung des Opferschutzes. Es habe 85 Prozent Übereinstimmung auf Seiten der Regierungskoalition wie der Opposition gegeben, bedauerten Bündnis 90/Die Grünen. Wenn es dennoch zu keiner gemeinsamen Vorlage gekommen sei, sei dies auf die Haltung der Union zurückzuführen: Statt den Opferschutz zu stärken, wolle diese in die Rechte anderer Verfahrensbeteiligter eingreifen.

Gemeinsamer großer Wurf versäumt

Dem widersprach die CDU/CSU: "Es hätte ein gemeinsamer großer Wurf werden können", wenn die Koalition zur Bewegung bereit gewesen wäre. Zum Beispiel gelte das da, wo audiovisuelle Aufnahmen des Verletzten besonderen Schutz verdienten und gegen Vervielfältigung geschützt werden müssten. Auch sei Datenschutz dort angebracht, wo bei Verlesung der Anklageschrift die Adresse eines Kindes oder einer vergewaltigten Frau geheim gehalten werden müsse. So etwas sei aus ihrer Sicht erforderlich, betonte die Union.

Die FDP scheiterte mit einem Änderungsantrag (15/2615), das Jugendgerichtsgesetz so zu ändern, dass das Verhältnis zwischen dem jugendlichen Straftäter und dem Opfer neu ausbalanciert werden sollte. Aus diesem Grunde müsse auch die Bereitstellung eines Opferanwalts im Jugendstrafverfahren möglich sein und dem Opfer gleich im Strafprozess die Möglichkeit gegeben werden, die Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen.

Die Union meinte dazu, ein "Schuss aus der Hüfte" bringe nichts. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, man könne "nicht von einem Tag zum anderen" derartig weitreichende Initiativen auf den Weg bringen. Das Jugendgerichtsgesetz werde in nächster Zeit grundlegend überarbeitet. Dann sei Zeit, solche Vorschläge auf den Tisch zu bringen und sich darüber Gedanken zu machen.

Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (15/814) zur Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Einem Antrag der FDP (15/936) wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der CDU/CSU ebenso die Zustimmung verweigert.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.