Gesundheit und Soziale Sicherung. Weitgehende Zustimmung durch Experten und Sachverständige findet ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf (15/1493), nach dem die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen der häuslichen Pflege aufkommen müssen. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 3. März deutlich. Mit dem Pflege-Korrekturgesetz will die Länderkammer Leistungsverschiebungen von der Kranken- zur sozialen Pflegeversicherung korrigieren, die sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts ergeben hatten.
Dies schaffe Rechtssicherheit, mache die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen rückgängig und stärke dadurch die Leistungsfähigkeit der ambulanten Pflegedienste, heißt es in der Begründung. Ebenfalls zur Diskussion standen Anträge der Koalitionsfraktionen (15/2372) und der CDU/CSU-Fraktion (15/2336), die eine verbesserte Behandlung von Demenzkranken zum Ziel haben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe unterstützte den Gesetzentwurf. Häuslich Pflegebedürftige, die für bestimmte behandlungspflegerische Hilfeleistungen ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen müssten, würden nicht mehr wie zurzeit mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Es bedürfe jedoch nicht nur der Korrektur von Leistungsverschiebungen bei häuslicher Krankenpflege zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung, sondern auch einer abschließenden Regelung der Leistungsverschiebungen bei der medizinischen Behandlungspflege.
Als "zwingend erforderlich" begrüßte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe die Initiative, um der seit Einführung der Pflegeversicherung kontinuierlich vorangetriebenen Leistungsverschiebung dauerhaft entgegen zu wirken. Auch werde damit die Pflegebereitschaft der im Haushalt des Pflegebedürftigen lebenden Angehörigen gestärkt.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen sieht den Bundesratsentwurf als "einzig mögliche Problemlösung" an, auch wenn dabei zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die zu erstellenden Pflegegutachten entstünde.
Die in den Anträgen von Union und Koalition vorgesehenen Leitsätze und Maßnahmen wurden ebenfalls begrüßt. Besonders hervorzuheben sei die Notwendigkeit einer Erhöhung der Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der Demenz. Letztlich könnten nur wirksame Verfahren der Prävention und Therapie helfen, die wegen des demografischen Wandels zu erwartenden Probleme zu bewältigen.
Problem der Schnittstellen
Aus Sicht der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist die im Entwurf enthaltene Korrektur der Leistungsverschiebungen zu begrüßen. Es werde darin allerdings erneut die Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgezeigt. Man sehe deshalb Bedarf, grundsätzlich über die Beibehaltung der beiden Sozialversicherungszweige zu diskutieren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sprach sich, wie in den vorliegenden Anträgen vorgesehen, für eine Verbesserung der Früherkennung von Demenz aus. Dazu sei es notwendig, die Bevölkerung, aber insbesondere Ärzte und Pflegekräfte für Anzeichen von Demenzerkrankungen zu sensibilisieren und die Diagnostik zu verbessern. Nach Auffassung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bringe der Entwurf keine wesentlichen Verbesserungen in der Vorsorge in Deutschland. Wolle man die häuslichen Pflege stärken, sei eine umfassende Novellierung des Pflegeversicherungsrechs nötig.