Finanzen. Die CDU/CSU hat ihr "Konzept 21" für ein modernes Steuerrecht in einem Antrag (15/2745) vorgelegt. Darin heißt es, das Steuersystem müsse einfacher, gerechter und leistungsfreundlicher werden. Der Steuerzahler müsse wieder selbst erkennen können, warum und in welcher Höhe er Steuern zahlen muss. Einkünfte sollten möglichst vollständig erfasst und Ausnahmetatbestände abgebaut werden.
Das Streichen von Ausnahmen und Lenkungsnormen bedeute für die Betroffenen eine Steuererhöhung. Deshalb müsse eine Vereinfachung mit Steuertarifsenkungen kombiniert werden. Zwingend erforderlich seien eine Reform der Gemeindesteuern mit einer Nachfolgeregelung für die Gewerbesteuer und einer Vereinfachung der Grundsteuer, eine Entlastung der Betriebe bei der Erbschaftsteuer, wenn der Erbe den Betrieb fortführt, und die Aufhebung des Vermögensteuergesetzes, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Im Einzelnen empfehlen die Abgeordneten, das Einkommensteuergesetz aufzuheben und durch ein völlig neues Gesetz zu ersetzen. Gegenstand der Besteuerung müsse das Markteinkommen sein, wobei Markteinkommen jedes realisierte, durch "Betätigung am Markt" erworbene Einkommen sei. Durch den Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und -verarbeitung müsse der Aufwand für Steuererklärungen und Steuerveranlagung gesenkt werden. Zudem sei die Steuererhebung durch Quellenabzugsverfahren zu vereinfachen. Arbeitnehmer sollten direkt nach dem Jahresende auf der Grundlage der Daten des Lohnsteuerverfahrens und der Kapitalerträge einen elektronischen Steuererklärungsentwurf des Finanzamts erhalten. Ferner solle die Zahl der Einkunftsarten auf vier reduziert werden, und zwar Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Alterseinkünfte und sonstige Einkünfte.
Weiter ist vorgesehen, jeder Person einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro zu gewähren. Den Eingangsteuersatz setzt die Union bei 12 Prozent, den Spitzensteuersatz bei 36 Prozent an, der ab einem Einkommen von 45.000 Euro greifen soll. Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften dienen (vermietete Immobilien, Wertpapiere), sollen steuerpflichtig sein, Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen, die der Privatsphäre zuzuordnen sind (selbstgenutzte Immobilien, private Sammlungen) sollten nicht steuerpflichtig sein. Die Gewerbesteuer will die Union durch eine wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer ersetzen. Die Steuerentlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrages, die Einführung eines Kindergrundfreibetrags und die Senkung des Einkommensteuertarifs führe zu Steuermindereinnahmen von 22 Milliarden Euro. Diese würden durch die breitere Bemessungsgrundlage zum Teil gegenfinanziert, wobei eine Nettoentlastung von 10,5 Milliarden Euro verbleibe. vom