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Nr. 15-16 / 05.04.2004
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vom

Kommunalstellen können Aufgaben der Arbeitsagenturen übernehmen

Koalition bringt Optionsgesetz ein

Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen kommunalen Stellen die wahlweise Wahrnehmung von Aufgaben der Agenturen für Arbeit bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe übertragen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (15/21816) vorgelegt.

Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") waren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitlichen "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst worden. Diese Aufgabe wird in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger ausgeführt. Die kommunalen Träger sind nach Angaben der Fraktion zuständig für die Kos-ten der Unterkunft und Heizung, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, die Kinderbetreuung und die häusliche Pflege von Angehörigen. Die Agenturen für Arbeit seien zuständig für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die arbeitsmarktlichen Eingliederungsleistungen.

Arbeitsgemeinschaften bilden

Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sollen die Träger der Leistungen nach dem Willen der Koalition Arbeitsgemeinschaften bilden. Auf Antrag der kreisfreien Städte und Kreise sollen kommunale Stellen als Organe der Bundesagentur für Arbeit diese Aufgaben ab 2005 wahrnehmen können. Dazu müssten die Kommunen spätestens bis Ende August dieses Jahres einen entsprechenden Antrag stellen. Nur so bestehe die Möglichkeit, heißt es, in einer ausreichenden Vorlaufphase die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Die Träger der Leistungen müssten daran interessiert sein, die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen so rasch wie möglich zu überwinden und damit den Einsatz von Haushaltsmitteln zu begrenzen. Bei der Zuweisung von Mitteln für aktive Eingliederungsleistungen oder Personal- und Verwaltungskosten komme es darauf an, Anreize für einen sparsamen Mittelansatz zu setzen. Es seien Regelungen zu finden, die bei einem sehr flexiblen Einsatz der Instrumente ein "unwirtschaftliches Ausschöpfen des Mittelansatzes" vor allem zum Jahresende verhindern. Dies könne geschehen, indem Mittel für Eingliederungsleistungen sowie für Personal und Verwaltung in einem Gesamtbudget gemeinsam veranschlagt werden.

Über 9 Milliarden Euro erforderlich

In einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verabschiedung eines Optionsgesetzes (15/2817) heißt es, der Bundestag halte für die aktive Eingliederung sowie für Personal- und Verwaltungsaufwand ein Gesamtbudget von mindestens 9,15 Milliarden Euro für notwendig. Dabei sei eine angestrebte Quote von mindestens 26 Prozent der Arbeitslosen festgesetzt worden, die im Jahresdurchschnitt in eine "aktivierende Maßnahme" einbezogen werden. Die Fraktionen äußern die Erwartung, dass diese Mittel im Jahr 2005 entsprechend der Zahl der Hilfebedürftigen auf die Agenturen für Arbeit, die zugelassenen kommunalen Stellen und die örtlichen Arbeitsgemeinschaften verteilt werden. Regionale Besonderheiten wie etwa eine hohe Jugendarbeitslosigkeit seien dabei zu berücksichtigen. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Gesamtbudget sollten am Jahresende zur Hälfte auf das nächste Abrechnungsjahr übertragen werden können.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf und den Antrag am 2. April zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen. vom


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.