In der umstrittenen Frage einer Übermittlung von Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden der USA hat es das Europäische Parlament abgelehnt, sich mit dem von der EU-Kommission und den USA ausgehandelten Abkommen zu befassen, bevor der Europäische Gerichtshof eine Prüfung vorgenommen hat. Mit 343 gegen 301 Stimmen bei 18 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten dagegen, dass über einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag des EU-Ministerrats zur erneuten Befassung mit dem Abkommen beraten wird.
Unterstützt wurde der Antrag nur von der christdemokratischen EVP-Fraktion. Alle anderen politischen Gruppen waren dagegen. Zusätzlichen Zündstoff bot die Weigerung des EU-Ministerrats, dem Parlament den genauen Wortlaut des Vertrags zu übermitteln.
Das Parlament hat bei derartigen Verträgen zwar kein Mitentscheidungsrecht, muss aber eine Stellungnahme abgeben. In der Aprilsitzung hatten die Abgeordneten diesen Schritt verweigert, indem sie das Dossier in den Ausschuss zurückverwiesen, aber gleichzeitig beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Der soll den Vertrag auf Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der europäischen Datenschutzgesetzgebung prüfen. Damit war das Verfahren bis nach der Europawahl und bis in den September blockiert. Weil die europäischen Fluggesellschaften ohne eine Regelung erhebliche Probleme für in die USA einreisende Passagiere befürchten, wurde der Ministerrat noch einmal, wenn auch vergeblich, aktiv.
Die amerikanische Administration verlangt im Zuge der Terrorismusbekämpfung, dass ihr solche Daten von den Fluggesellschaften bei Tranatlantikflügen schon vorab übermittelt werden. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten ist in den USA aber nicht gewährleistet, hatte das Parlament schon im März festgestellt.
Grundlage ist das von den Vereinigten Staaten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedete Gesetz, das von den Amerika anfliegenden Fluggesellschaften fordert, den Zoll- und Einwanderungsbehörden der USA vorab die Fluggastdaten zu übermitteln. Da mehrere EU-Staaten mit diesem einseitigen Schritt nicht einverstanden waren, wird vom EU-Ministerrat ein gleichwertiger Schritt, aber kompatibel mit den EU-Datenschutzanforderungen, gegenüber den USA erwogen.