Das Parlament
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Nr. 20 / 10.05.2004
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sas

Mehr Sicherheit auf Schiffen und in Häfen

An internationales Abkommen angepasst

Verkehr und Bauwesen. Den Schutz von Menschenleben auf See und die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen zu verbessern ist das Ziel eines Gesetzes der Bundesregierung (15/2700), das am 6. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung von Union und FDP den Bundestag passiert hat. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein in nationales Recht umgesetztes, 2002 geändertes internationales Übereinkommen von 1974, das den vorbeugenden Schutz vor terroristischen Anschlägen gewährleisten soll.

Wie im Fachausschuss berichtet, seien dafür ab dem 1. Juli dieses Jahres Häfen einzuzäunen und mit Infrarot-Kameras zu überwachen sowie die Zugangskontrolle zu verstärken. Auch seien für mit Sicherheitsfragen befasste Mitarbeiter laufende Fortbildungen zu gewährleisten. Ferner sind damit Regelungen zu den an Bord mitzuführenden Navigationssystemen und Ausrüstungen, zu der Stammdatendokumentation und zu der Festlegung des Alarmsystems gemäß den internationalen Vorschriften zu schaffen.

Einmütig beschlossen hatte der Ausschuss am

5. Mai eine Empfehlung zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen. Darin unterstützt er die Kritik von Bundesregierung und Länderkammer an dem Kommissions-Vorschlag als "zu weit gehend". Fordere er doch eine Ausdehnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen in den allgemeinen Hafenbereich hinein, formuliere Mitteilungspflichten der Nationalstaaten gegenüber der EU und den anderen Mitgliedstaaten und sehe Inspektionen durch die Kommission in den Häfen vor.

Ein von der FDP eingebrachter Entschließungsantrag (15/3083) zu dem Gesetz fand keine Mehrheit. Damit folgten die Abgeordneten einer Empfehlung des Fachausschusses (15/3082). Einer Zustimmung stehen nach den Worten der SPD haushalts- und finanzpolitische Überlegungen entgegen. Auch betonte die Fraktion, dass das Gesetz eng mit der Wirtschaft abgestimmt worden sei. Dem Entschließungsantrag zugrunde liegt die Forderung, bei der künftigen Sicherung von Hafenanlagen zwischen so genannten "Security"- und "Safety"-Maßnahmen zu unterscheiden. So äußerte die FDP die Befürchtung, dass infolge des Gesetzes ein Teil der hoheitlichen Aufgaben des Bundes und der Länder und die damit verbundenen Kosten auf die Betreiber von Häfen abgewälzt werde. In der Folge könnte dies zu einer Erhöhung der Hafengebühren in Deutschland führen und so die Wettbewerbsposition von Hafenbetreibern und Reedern im europäischen Kontext beeinträchtigen.

Kosten von 50 Millionen Euro jährlich

Diese Einschätzung teilte auch die CDU/CSU-Fraktion. Die FDP-Fraktion bezieht sich auf Verbandsschätzungen, denen zufolge ab dem 1. Juli dieses Jahres auf deutsche Reeder und Hafenbetreiber laufende Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr zukämen. Zu berücksichtigen sei, dass den Reedern die geforderten höheren Sicherheitsstandards vornehmlich der Eigensicherung und damit auch dem Schutz des Staates und seiner Bürger vor Terroranschlägen dienten. Deshalb konnten die Liberale dem Gesetz nicht zustimmen und dringen auf eine schärfere Trennung zwischen dem hoheitlichen Bereich "Security" und dem privatwirtschaftlichen Bereich "Safety".

Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass es beim materiellen Gehalt der Sicherheitsmaßnahmen keinen Dissens gebe. Sie warben dafür, bei der Kostenanlastung noch einmal zu prüfen, wie sich dies auf die unterschiedlichen Verkehrsträger auswirke. Dabei dürften der Luftverkehr und die Seeschifffahrt nicht unterschiedlich behandelt werden. sas


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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