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Nr. 20 / 10.05.2004
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Neues Pressefusionsrecht soll Ende Mai im Kabinett beraten werden

Änderung der Medienlandschaft

Kultur und Medien. Die geplante Neuregelung der Pressefusionskontrolle soll nach derzeitigem Zeitplan am 26. Mai das Kabinett passieren und könnte somit noch vor der Sommerpause im Bundesrat beraten werden. Dies hat ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums am 5. Mai im Ausschuss für Kultur und Medien berichtet. Im Falle einer Verschiebung des Kabinettsbeschlusses könnte sich die Länderkammer erst im September mit der Vorlage befassen. Eine Parlamentsdebatte über die geplante Novelle sei für den Herbst zu erwarten.

Redaktionelle Unabhängigkeit sichern

Wirtschaftsministers Wolfgang Clement will mit der Novellierung die aus dem Jahr 1976 stammenden Pressefusionskontrolle lockern. Der Entwurf des Ministeriums sieht Erleichterungen bei Fusionen und Kooperationen in der Pressebranche vor, soweit dabei die Vorgaben zur Sicherung der Pressevielfalt eingehalten werden. Die redaktionelle Unabhängigkeit soll trotz Übernahme eines Blattes durch die so genannte Altverlegerregelung gesichert bleiben. Demnach soll der Verleger einer Zeitung nach einem Verkauf weiter mindestens 25,1 Prozent der Anteile behalten. Angehoben werden soll die Aufgreifschwelle für Pressefusionen.

Bisher müssen Pressefusionen durch das Bundeskartellamt genehmigt werden, wenn der Umsatz der beteiligten Unternehmen 25 Millionen Euro überschreitet. Der Entwurf sieht eine neue Schwelle von 50 Millionen Euro vor. Die Zeitungsverleger hatten im November vergangenen Jahres hingegen vorgeschlagen, diese Grenze auf 100 Millionen Euro zu erhöhen. Die Pläne zum Fusionsrecht, die in den Medien teilweise sehr kontrovers diskutiert wurden, sorgten auch im Kulturausschuss für Diskussionsstoff. Es sei ein zentrales Thema für das Gremium, so die Union. Es sei fraglich, ob Deutschland eine Neuregelung brauche. Denn auch das geltende Recht mache Pressefusionen möglich. So habe das Bundeskartellamt zwischen 1995 und 2002 in 90 Fällen über Fusionen von Tageszeitungen entschieden. In nur acht Fällen sei eine beabsichtigte Fusion untersagt worden.

Auch die SPD äußerte Zweifel, ob die Neuregelung notwendig sei. Das einzige Argument dafür sah die Fraktion in der "löblichen Idee" des Wirtschaftsministers, wirtschaftlich angeschlagene Verlage und Zeitungen durch Fusionen vor dem Aus zu retten. Fusionen sollten daher nur möglich sein, wenn sie für die Sicherung der Unternehmen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen erforderlich sind. Wegen anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der Presselandschaft bestehe großer Handlungsbedarf, da nicht zu erwarten sei, dass sich bei schrumpfenden Leserzahlen und rückgängigem Anzeigenvolumen etwas ändert.

Für die Liberalen, die eine Zusammenarbeit aller Fraktionen beim Pressefusionsrecht anregten, stellte sich die Frage nach möglichen Preiskartellen im Zusammenhang mit der Neuregelung. Dies sei im Anzeigenbereich möglich, so der Vertreter des Bundeskartellamts. Sorge um die Zukunft des Presse-Grossos nach der Reform äußerte die SPD. Zur Pressefreiheit gehöre, dass man auch "auf dem flachen Land" die Presseerzeugnisse in ihrer Vielfalt am Kiosk erwerben könne. "Das System wird nicht von allen als optimal angesehen", argumentierte hingegen Paetow, denn Grossisten seien Marktbeherrscher. bes


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