Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004
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wol

Angesichts zunehmender Reformen Bürgerinteressen stärker aufgreifen

Petitionsrecht

Inneres. Nach einer Stärkung des Petitionsrechtes und dem Umgang mit den Anliegen der Bürger erkundigt sich die FDP in einer Großen Anfrage (15/3407). Die Liberalen erklären, in Anbetracht anstehender Reformen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ist es wichtig, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen. Sie könnten sich durch Eingaben an den Bundestag an politischen Gestaltungsprozessen beteiligen. Durch eine Verbesserung des Petitionsrechtes wäre es möglich, über das Wahlrecht hinaus Politik mitzugestalten, was auch der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken könne.

Die Bundesregierung soll nun darüber informieren, welche Initiativen in der vergangenen und der laufenden Wahlperiode erfolgt seien, um demokratische Beteiligungsrechte zu stärken. Dargelegt werden soll auch, ob zur Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte eine Stärkung des Petitionsrechtes vorgesehen sei, in welche Richtung das gehen könne oder welche Gründe dem entgegenstehen. Von Interesse ist ferner die Frage nach der Notwendigkeit eines einheitlichen Petitionsgesetzes, da die Rechte von Petenten gegenwärtig in den unterschiedlichsten Vorschriften geregelt sind. Unter Bezug auf bereits in der Vergangenheit diskutierte Maßnahmen zur Stärkung des Petitionsrechts fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Möglichkeit der Aussetzung des Vollzugs von Verwaltungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über eine Petition befürwortet und wie sie ihre Auffassung dazu begründet.

Unverständliche Erläuterungen

Position soll auch zur Problematik bezogen werden, dass vielen Bürgern die im Rahmen der Petitionsverfahren eingeholten Stellungnahmen der Ministerien unverständlich sind. Die Regierung soll dargelegen, wie sie eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sicherstellen will. Gefragt wird nach möglichen erweiterten Einsichts- und Beiziehungsrechten für den Petitionsausschuss bei Regierungsakten, nach der Befürwortung des Selbstaufgriffsrechts des Petitionsausschusses und nach Einführung einer Unterrichtspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament zu den von ihr aufgrund der Petition konkret getroffenen Maßnahmen. Weiter ist von Interesse, wie Zweifel an der Unabhängigkeit bestimmter Regierungsbeauftragter zuzuordnen seien, ob durch Einrichtung von Regierungsbeauftragten die Anliegen der Bürger möglicherweise am Parlament vorbei behandelt würden und welche Maßnahmen geplant sind um sicherzustellen, dass der Bundestag umfassend und direkt über die an den Beauftragten herangetragenen Forderungen der Bürgern informiert wird.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.