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Nr. 37 / 06.09.2004
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vom

BAföG-Vergabe soll erleichtert werden

Entbürokratisierung ist ein weiteres Ziel

Bildung und Forschung. Die Ausbildungsförderung zu erleichtern und zu entbürokratisieren, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Änderungsgesetz, 15/3655). Fehlentwicklungen sollen korrigiert, die Transparenz des Gesetzes erhöht werden, heißt es weiter.

Im Einzelnen will die Regierung klarstellen, dass der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen zur Überprüfung von verschwiegenen Kapitalerträgen eingesetzt werden darf. Einige Landesdatenschutzbeauftragte hätten im Zusammenhang mit der Überprüfung von Leistungsmissbrauch durch Verschweigen von Vermögen und Kapitaleinkünften der Studierenden die Berechtigung der Ämter zum Datenabgleich angezweifelt.

Es werde ferner deutlich gemacht, dass der Antragsteller und seine Eltern oder der Ehegatte wahre Angaben machen müssen, unabhängig davon, ob ein zusätzliches Auskunftsverlangen des Amts für Ausbildungsförderung vorliegt. Klargestellt werden soll ferner, dass die vorzeitige Darlehensrückzahlung sowohl beim Bank- als auch beim Staatsdarlehen in kleineren Teilbeträgen zulässig ist, sodass bei Bankdarlehen die Senkung der Zinsbelastung nicht durch hohe Mindestrückzahlungssummen erschwert wird.

Ebenso soll künftig darauf verzichtet werden, dass der Studierende, der innerhalb der ersten beiden Fachsemester erstmals die Fachrichtung wechselt, dies besonders begründen muss. Abgeschafft werden sollen die Förderungsausschüsse, die bislang bei Entscheidungen über Fachrichtungswechsel, Zweitausbildungen sowie bei Überschreiten der Altersgrenze beteiligt werden mussten.

Um die Förderung angemessen zu gestalten, soll künftig einheitlich an den Termin der Antragstellung für die Bewertung des Vermögens des Studierenden angeknüpft werden. Anderweitig bereits kranken- und pflegeversicherte Studierende sollen zudem vom zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag befreit werden. Schließlich sollen Ehegatten von Wanderarbeitnehmern aus der EU, die selbst nicht aus der EU stammen, grundsätzlich BAföG-berechtigt werden, wie dies bei Ehegatten von Deutschen der Fall sei.

Den drei Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung nicht zu. So lehnt sie den Vorschlag ab, künftig Arbeitslosengeld und Krankengeld, die ein Auszubildender selbst bezieht, voll auf den Bedarf anzurechnen. Für nicht durchschlagend begründet hält die Regierung ferner den Vorschlag, die Krankenversicherungs-Zuschlagsregelung für privat teilversicherte Beamtenkinder noch weiter zu pauschalieren, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Auch pflichtet sie der Anregung nicht bei, wegen der schlechten Haushaltslage auf die Regelung eines trennungs- und scheidungsfesten Förderungsanspruchs für Nicht-EU-Ehegatten von Deutschen und EU-Ausländern zu verzichten. Das Ziel, eine von ausländischen Ehegatten aufgenommene Ausbildung über den Fortbestand der Ehe hinaus abzusichern, sei "förderungs- und integrationspolitisch geboten". vom


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