Verbraucherschutz. Die Bundesregierung soll einem Antrag der CDU/CSU (15/4143) zufolge das Gentechnikgesetz überarbeiten und ergänzen. So müsse klargestellt werden, dass wissenschaftliche Feldversuche für die Forschung kein "Inverkehrbringen" im Sinne des Gesetzes auslösen. Die Flurstücksbezeichnung des Grundstücks solle beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dem nichtöffentlichen Teil des Standortregisters vorbehalten bleiben und ausschließlich zu Überwachungszwecken dienen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen müsse möglich sein, wenn die "gute fachliche Praxis" beachtet wird.
Auch darf das Gesetz nach Auffassung der Unionsfraktion keinen Raum dafür bieten, Grenzwerte unterhalb des EU-weit gültigen Schwellenwertes von 0,9 Prozent festzulegen. Ferner müsse an die Stelle einer gesamtschuldnerischen, verschul-densunabhängigen Haftungsregelung eine verschuldensabhängige Regelung treten. Damit würden Landwirte, die sich an die gute fachliche Praxis halten, von weiteren Ansprüchen freigestellt. Der Erprobungsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll nach dem Willen der Fraktion unter wissenschaftlicher Begleitung von Bund und Ländern ausgebaut werden.
Zur Begründung heißt es, das vorliegende Gesetz widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, das Innovationspotenzial der "grünen Gentechnik" zu entwi-ckeln. Die Bundesregierung verabschiede sich davon, Deutschland in der Biotechnologie weiterhin als innovationsfreundliches Land voranzubringen, schreiben die Abgeordneten.
Die Blockadehaltung gegenüber der Gentechnik bringt Deutschland nach Darstellung der Fraktion in eine Situation, die das Land im weltweiten Wettbewerb schwächt. Die Forschung werde behindert, klagen die Parlamentarier, die Abwanderung ins Ausland gefördert. Unternehmen und Forscher sprächen von einem folgenschweren Innovationsstopp und dem "praktischen Ausstieg aus der Agrarbiotechnologie". Die ökonomischen und ökologischen Vorteile würden verstärkt dem Ausland überlassen, während andererseits zunehmend gentechnisch veränderte Produkte aus dem Ausland importiert würden. Es sei damit zu rechnen, dass viele hoch qualifizierte Arbeitsplätze, vor allem in mittelständischen Unternehmen, verloren gehen. Für die größeren Unternehmen stelle sich dagegen die "Standortfrage". Vor allem Freisetzungsversuche zu Forschungs- und Entwicklungszwecken würden mit einem "unverhältnismäßig hohen Risiko" verbunden sein, befürchtet die Fraktion.
Durch die "unangemessenen" Haftungsregelungen des Gentechnikrechts sei die erforderliche Begleitforschung nicht in dem wünschenswerten Maße möglich. Dem Ziel der EU-Richtlinie, ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Anbauformen zu schaffen und dem Landwirt wie dem Verbraucher eine Wahlfreiheit einzuräumen, werde das deutsche Gesetz nicht gerecht, so die Union weiter.