Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 49 / 29.11.2004
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BR

Gesetzentwurf beschlossen

Bundesrat für weniger Bürokratie

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einen Gesetzentwurf und eine Entschließung zum Bürokratieabbau beschlossen. Mit dem beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf sollen in einer Vielzahl von Lebensbereichen unnötige Vorschriften abgeschafft und gesetzliche Anforderungen gelockert werden. So soll zum Beispiel im Bereich des Abfallrechts die Pflicht zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen abgeschafft und die abfallrechtliche Transportgenehmigung sowie die Maklergenehmigung durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden. Im Plangenehmigungsverfahren soll eine viermonatige Genehmigungsfrist mit Fiktionswirkung eingeführt werden. Im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren sowie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren soll der Erörterungstermin abgeschafft werden. Eine Erörterung sei zur Wahrung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Weiteres Deregulierungspotential bestehe im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Wasserhaushaltgsetz, im Tierschutzgesetz, im Beherbergungsstatistikgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz und bei zahlreichen Verordnungen.

Neben dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Entschließung zum Bürokratieabbau gefasst. Sie empfiehlt insbesondere Maßnahmen zur Flexibilisierung im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes führen, das Abfall- und Düngerecht harmonisieren, das komplizierte Regelwerk für Abfalldeponien vereinfachen und die Trinkwasserrichtlinie sowie die Mineralölsteuerrückerstattung in der Landwirtschaft entbürokratisieren. Wasser- und Bodenverbände sollen zukünftig auch in privatrechtlicher Form organisiert werden, sofern sie Aufgaben erfüllen, die nicht zwingend hoheitlich wahrgenommen werden müssen. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die Vereinfachung der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds einzusetzen, so dass spätestens zu Beginn der neuen Strukturförderperiode ab 2007 eine höhere Bürgerfreundlichkeit der Förderung erreicht wird. Weitere Vereinfachungen seien möglich im Bereich von Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und bei den Bestimmungen von Infektionsschutzgesetz, Biostoffverordnung und Tierseuchenerreger-Verordnung.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.