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Nr. 49 / 29.11.2004
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sas

Bundestag billigt beschleunigte Planung für ein weiteres Jahr

Verkehrswege im Osten

Verkehr und Bauwesen. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist am 25. November zum dritten Mal geändert worden. Einstimmig nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/4133) an. Damit wird die Geltungsdauer der bisherigen Regelung um ein weiteres Jahr verlängert. Ohne Verlängerung wären die Verfahren der vereinfachten Planung für Infrastrukturprojekte in den ostdeutschen Ländern zum Jahresende ausgelaufen.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion, der sich dafür stark gemacht hatte, dass die Bundesregierung bis Ende März 2005 eine Gesetzesinitiative für beschleunigte und vereinfachte Planungsverfahren für ganz Deutschland vorlegt. Die Union bedauerte darin die Ankündigung der Koalition im Gesetzentwurf, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz letztmalig zu verlängern. Die Koalitionsfraktionen begründete ihre Ablehnung damit, dass sie den Entschließungsantrag der Union für überflüssig halten, weil der Regierung die Dringlichkeit der Vorlage eines Entwurfes zur Planungsbeschleunigung bewusst sei. Sie gehe deshalb davon aus, dass das Ministerium einen solchen Enwurf vor Ende März vorlegen werde.

Anlass für eine weitere Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bietet aus Sicht der Koalition die Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland. Diese sei gegenwärtig noch nicht auf dem Stand, wie es mit Blick auf das nach der deutschen Vereinigung gestiegene Aufkommen angestrebt worden sei. Um mehr Planungssicherheit für Bundesfernstraßen, -wasserstraßen, Verkehrsflughäfen und Straßenbahnen in den ostdeutschen Ländern zu haben, sollen beschleunigte Verfahren noch bis Ende 2005 möglich sein. sas


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.