Menschenrechte. Der Bundestag misst dem systematischen Dialog zwischen der Europäischen Union (EU) und China über die Menschenrechte eine hohe Bedeutung zu. Dies haben alle vier Fraktionen am 2. Dezember auf der Grundlage eines Entschließungsantrages zum EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage (Rats-Dok. Nr. 13449/03) beschlossen. Der Menschenrechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung (15/3001) vorgelegt.
Das Parlament bedauert allerdings den Mangel an Fortschritten bei zentralen Fragen wie Todesstrafe, Verwaltungshaft, Gewerkschaften, Freiheit der Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit sowie Religions- und Glaubensfreiheit. Der Bundestag nahm auch mit Sorge zur Kenntnis, dass sich die chinesische Regierung weiterhin einem konstruktiven Dialog mit dem Dalai Lama verweigert. Er bittet die Bundesregierung, sich innerhalb der EU für eine intensive Fortführung des EU-China-Dialogs zu diesen Themen einzusetzen.
Kritik an "unbefriedigender Situation"
Die FDP hat unterdessen die Reise von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach China vom 6. bis 10. Dezember zum Anlass genommen, er möchte die "unbefriedigende Menschenrechtssituation" in dem Land auf höchster Ebene "offen und kritisch" ansprechen. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (15/4402) vorgelegt.
Die Regierung wird darin aufgefordert, den Beschluss des Bundestages vom 28. Oktober dieses Jahres umzusetzen und eine Aufhebung des Waffenembargos der EU gegen China erst dann in Betracht zu ziehen, wenn im Menschenrechtsbereich entscheidende Verbesserungen eingetreten und bei der friedlichen Streitbeilegung mit Taiwan Fortschritte zu verzeichnen sind. Bis zum heutigen Tag, so die Liberalen weiter, unterlägen beispielsweise religiöse und ethnische Minderheiten sowie Oppositionelle staatlicher Diskriminierung und Verfolgung. Die Todesstrafe werde öfter vollstreckt als in jedem anderen Land der Welt.
Die Liberalen führen auch an, das Streben der Tibeter nach kultureller Autonomie werde gewaltsam unterdrückt. Der Antrag der Liberalen wurde am 2. Dezember zur federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss überwiesen.