Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 09 - 10 / 28.02.2005
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sas

Flugverkehr in Deutschland künftig mit acht Knotenpunkten

Koalitionsantrag angenommen

Verkehr und Bauwesen. Der Flugverkehr in Deutschland soll nicht alleine über ein Drehkreuz abgewickelt werden, sondern über acht Standorte. Dies entschied der Deutsche Bundestag mit seinem Votum am 24. Februar über die ihm vorliegenden drei Anträge zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Einer Beschlussempfehlung (15/4876) des federführenden Ausschusses folgend, nahmen die Abgeordneten einen Koalitionsantrag (15/4518) an, der sich für die Weiterentwicklung von so genannten Knotenpunkten im Luftverkehr aussprach.

Ein anderes Konzept verfolgte die Unionsfraktion in ihrem Antrag (15/3312), der sich nicht durchsetzen konnte. Sie favorisierte den bedarfsgerechten Ausbau des Frankfurter Flughafens und forderte, der Bundestag solle sich eindeutig hinter diesen Ausbau als größtem Drehkreuz in Deutschland stellen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (15/4517), der sich von den beiden anderen Initiativen dadurch unterschied, dass er die europaweite Einführung der Kerosinbesteuerung forderte. Dies sei in dem Koalitionsantrag nicht enthalten, argumentierten die Liberalen. Auch zeigten sie sich mit der Union in der Frage nach der Anzahl von Standorten von Flughäfen nicht einig. Zwar handle es sich in Frankfurt um einen sehr wichtigen Flughafen, dessen alleiniger Ausbau löse aber nicht alle Probleme der Luftfahrt in Deutschland, hatten die Abgeordneten in den Beratungen des Fachausschusses argumentiert.

Bündnis 90/Die Grünen nannten das Eintreten der Union für nur einen Flughafen einen "Frankfurt-Unterstützungsantrag" und forderten in diesem Zusammenhang, dass man sich nicht zum Lobbyisten eines einzelnen Flughafens machen dürfe. Auch gaben sie zu erkennen, dass sie die problematischen Seiten des Flugverkehrs in den übrigen Anträgen vermissten. Dazu zählten sie den Fluglärm, die Umweltbelastung sowie das zunehmende Problem des Treibhauseffektes durch wachsenden Flugverkehr. Aus ihrer Sicht wird der Flugverkehr besser behandelt als etwa der Verkehr auf der Schiene oder auf der Straße, da es für den grenzüberschreitenden Luftverkehr immer noch keine Mehrwertsteuer gäbe. Gleiches gelte auch für die Besteuerung des Treibstoffs. Sie traten dafür ein, bei der nächsten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls den Flugverkehr mit aufzunehmen.

Ihr Bedauern, dass es nicht zu einem fraktionsübergreifenden Antrag gekommen sei, äußerte die SPD-Fraktion. Sie verwies auf eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten, letztlich habe man sich aber bei der Anzahl von Standorten nicht einigen können. So sei nicht nur ein einzelner Flughafen von nationaler Bedeutung, es gelte vielmehr die Verkehrsknotenpunkte weiter zu entwickeln. Aus Sicht der Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, den europäischen und internationalen Rahmen bei der Frage nach Standorten in Deutschland einzubeziehen. Für die CDU/CSU-Fraktion geht es insbesondere darum, den bedarfsgerechten Ausbau des Frankfurter Flughafens zu unterstützen. Für sie steht fest, dass die Engpasssituation bei den Flughafenkapazitäten, insbesondere am Drehkreuz Frankfurt, sich für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nachteilig auswirken wird. Deshalb setze sie sich auch mit Nachdruck für den Ausbau dieses einen Flughafens ein. Im Unterschied zu den Liberalen hielt die Union eine lediglich EU-weite Einführung der Kerosinsteuer nicht für ausreichend. Dies müsse weltweit geregelt werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.