Kultur und Medien. Bei ihrem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien am 10. März hat die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, unter anderem den Streit über das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen angesprochen. Weitere Themen waren die Dienstleistungsrichtlinie, das EU-Programm Media 2007 und der Stellenwert der europäischen Filmförderung für EU-Gemeinschaftsprojekte und nationale Produktionen. Sie betonte dabei die Bedeutung der internationalen Märkte für den europäischen Film und die Präsenz Europas auf internationalen Festivals.
Mit Deutschland allein habe ich mehr Arbeit als mit den übrigen 24 Ländern" - lautete das Resummé der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, zum Streit über das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Die Medienkommissarin der Europäischen Union hatte bei ihrem Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien die mangelnde Definition des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland kritisiert.
Diese Definition sei "schwammig" und "nicht klar". Die Nationalstaaten hätten zwar das Recht, über die Finanzierungsart - durch Steuern, Gebühren oder Beihilfen - zu entscheiden. Die Zuwendungen seien aber an einen Auftrag gebunden, der transparent definiert sein müsse. Die EU-Kommission sei wiederum verpflichtet, diese Transparenz zu prüfen. "Ich würde mir wünschen, dass diese Sache schnell vom Tisch ist", betonte Reding.
Erfreut zeigte sich die EU-Kommissarin darüber, dass Deutschland sich am EU-Programm Media 2007 beteiligt, das den audiovisuellen Sektor in der EU unterstützen soll. Wichtig sei schließlich auch die europäische Filmförderung, so Reding. "Unsere Geschichten sollten nicht von Hollywood erzählt werden", sagte sie. Es sei wichtig, dass der europäische Film stärker auf internationale Märkte vordringt und Europa auf internationalen Festivals präsent sei.
Dienstleistung - kein soziales Dumping
Zum Streit über die Dienstleistungsrichtlinie sagte die Kommissarin, sie habe selten so viel Hysterie gesehen, die auf so wenigen Tatsachen beruhe. Die Regelung habe nichts mit sozialem Dumping zu tun. Dafür sorge die Entsenderichtlinie der EU.
Es sei an den deutschen Behörden, ihrerseits dafür zu sorgen, dass die Unternehmen sich daran halten und ausländische Arbeitnehmer nach deutschem Recht vergütet und behandelt werden. Reding stellte zudem fest, dass der audiovisuelle Bereich aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sei. Wenn es einer Präzisierung in dieser Hinsicht bedürfe, sei sie dazu bereit.