Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 27 / 03.07.2006
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Eckhard Stengel

Bedenken gegen Diätenreform

Landtagspräsidentenkonferenz

Es sollte eine Reform mit "historischer Bedeutung" werden, die "bundesweit als Vorbild wirken" könnte: Der nordrhein-westfälische Landtag hatte seine Erwartungen hoch gesteckt, als er im März 2005 eine grundlegende Diätenreform beschloss. Gut ein Jahr später diskutierten darüber jetzt die Präsidenten der deutschen Landtage bei ihrer Jahreskonferenz in Bremen - und gingen deutlich auf Distanz.

Statt 4.800 Euro erhalten die Düsseldorfer Abgeordneten seit Mai 2005 fast das Doppelte: 9.500 Euro, von denen aber 1.500 Euro an ein neues Versorgungswerk abzuführen sind. Im Gegenzug entfiel die staatliche Altersversorgung, und auch alle steuerfreien Aufwandspauschalen wurden gestrichen. Wer jetzt noch Reise- oder Telefonkosten geltend machen möchte, kann das nur noch per Steuererklärung - wie jeder andere Steuerzahler auch.

Bisher hat sich lediglich Schleswig-Holstein das Modell zum Vorbild genommen und eine ähnliche Regelung auf den Weg gebracht. Die anderen Bundesländer halten sich dagegen zurück. Sie wollen erst einmal die Erfahrungen der Vorreiter abwarten.

Am skeptischsten wird die Abschaffung der Pauschalen betrachtet, wie Bremens Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) nach dem Treffen der Landtagspräsidenten berichtete. Peter Straub (CDU), aus Baden-Württemberg, sprach sogar von Verfassungswidrigkeit, und auch Alois Glück (CSU), Bayern, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken: Abgeordnete hätten laut Karlsruhe einen "Sonderstatus", und mit dieser Rechtsprechung sei es "völlig unvereinbar", wenn Finanzbeamte entscheiden sollten, welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden dürften.

Selbst die Düsseldorfer Landtagspräsidentin Regina van Dinther sieht hier Probleme. Wenn Abgeordnete zum Beispiel Reisekosten geltend machen wollten, müssten sie angeben, wo sie sich mit wem getroffen hätten. "Das hat eigentlich keinen Finanzbeamten zu interessieren", findet van Dinther und fragt, ob dieser Teil der Reform noch mit der freien Mandatsausübung vereinbar sei. Auf jeden Fall bedeute die Neuregelung in diesem Punkt "viel Aufwand" - nicht nur für die Politiker, sondern auch für die Steuerverwaltung: Für die 187 Abgeordneten seien 121 verschiedene Finanzämter zuständig, rechnete die Parlamentspräsidentin vor.

Aber van Dinther hat auch Lob für die Reform übrig: Das neue Versorgungswerk sei "super gut gestartet".


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.