Glossar
Rat
Der Rat wird häufig auch als Ministerrat
bezeichnet, weil er sich aus je einem national weisungsgebundenen
Fachminister der 25 nationalen Regierungen zusammensetzt. Bei der
Rechtsetzung hat der Rat meist das entscheidende Wort. Weitere
wichtige Aufgaben bestehen in der Wahrnehmung von
Haushaltskompetenzen, der Mitwirkung beim Abschluss
völkerrechtlicher Verträge und der Ausübung von
bestimmten Exekutivbefugnissen. Außerdem ernennt er die
Mitglieder des Rechnungshofes, des Wirtschafts und
Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. Der Ratsvorsitz
wechselt alle sechs Monate. Um besonders wichtige Entscheidungen zu
treffen, tritt der Rat in den vertraglich vorgesehenen Fällen
nicht auf Ministerebene, sondern auf der Ebene der Staats und
Regierungschefs zusammen (sogenannter "Europäischer Rat"). In
dieser Zusammensetzung hatte er beispielsweise über den
Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts und
Währungsunion zu entscheiden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, geändert 2005
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, geändert 2005
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/rat