Geschmacksmusterrecht soll sich bei Ersatzteilen zunächst nicht ändern
Berlin: (hib/BES) Der von der Bundesregierung bereits beschlossene Gesetzentwurf des seit mehr als 125 Jahren geltenden Geschmacksmusterrechts sieht keine Änderung im Hinblick auf den geschmacksmusterlichen Schutz von Ersatzteilen vor. Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 15/733) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/597) hervor. Die Abgeordneten erkundigten sich nach Einzelheiten der geplanten Reform zur Umsetzung der EG-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen. Die Regierung will nach eigenen Angaben den Status quo im Falle der Ersatzteile bis zu einer europaweit einheitlichen Regelung, die für das Jahr 2005 vorgesehen ist, beibehalten. Damit würden mehrfache Änderungen der Gesetzeslage innerhalb kurzer Zeiträume vermieden. Die Befürchtung der Fraktion vor negativen Folgen für den Markt, vor allem im Bereich der Automobilindustrie, teilt die Regierung in ihrer Antwort nicht. Es seien keine Gründe erkennbar, dass den Beteiligten Marktanteile verloren gehen könnten. Auch gebe es keine Anhaltspunkte für die Annahme, es entwickle sich eine faktische Monopolstellung auf dem Markt. Im Übrigen hätten die Automobilhersteller ausdrücklich zugesichert, den freien Ersatzteilemarkt nicht durch unangemessene Inanspruchnahme von Schutzrechten zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung werde die Entwicklung verfolgen und bei einer unangemessenen Vorgehensweise der Automobilindustrie gegebenenfalls gesetzgeberisch eingreifen, heißt es in der Antwort.