Flexiblen Einsatz der Regulierungsinstrumente ermöglichen
Berlin: (hib/VOM) Für mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommunikation tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/2329) ein. Die Abgeordneten stellen fest, Deutschland habe unter der rot-grünen Bundesregierung seine einstige Führungsrolle auf den Informations- und Telekommunikationsmärkten verloren. Mit knapp fünf Millionen Breitbandanschlüssen liege Deutschland in Europa nur noch im Mittelfeld und international weit hinter den USA, Kanada, Japan und Südkorea. Die verbindlichen Vorgaben der EU-Richtlinien müssen der Fraktion zufolge bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes streng beachtet werden. Die Eingriffsschwelle für Regulierungsmaßnahmen müsse eindeutig im Einklang mit dem EU-Recht festgelegt werden. Auch müsse das nationale Recht Planungssicherheit schaffen.
Die Fraktion tritt dafür ein, gesetzliche Vorabfestlegungen, welche eine flexible Anwendung von Eingriffsinstrumenten durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausschließen, zu vermeiden. Zu diesen Instrumenten gehörten neben der Zugangs- und Entgeltregulierung die Transparenzverpflichtung und das Diskriminierungsverbot. Das marktbeherrschende Unternehmen solle Standardangebote für bestimmte Leistungen machen müssen, für die es eine allgemeine Nachfrage gibt. Die Regulierungsbehörde solle eine inhaltliche Kontrollmöglichkeit für den Fall erhalten, dass ein Standardangebot einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht nicht den Markterfordernissen genügt. Ebenso befürwortet die Fraktion, Chancengleichheit zwischen Infrastruktur- und Dienstewettbewerb herzustellen. Die Regulierungsbehörde müsse dafür sorgen, dass die von ihr festgesetzten Entgelte so aufeinander abgestimmt sind, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Gleichzeitig müssten Anreize für Investitionen in die Infrastruktur erhalten bleiben. Im Mobilfunk müsse ein chancengleicher Wettbewerb zwischen Diensten der Mobilfunknetzbetreiber und Diensten der Mobilfunkdiensteanbieter gewährleistet sein. Die Freiheit des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht muss der Union zufolge bei der Auferlegung von Tarifsystemen durch die Regulierungsbehörde gewahrt bleiben. Eine pauschale Befugnis der Behörde, Tarifsysteme aufzuerlegen, dürfe es nicht geben. Auf neuen Märkten sei zudem eine Überregulierung zu vermeiden. Bei der Einführung neuer, innovativer Endkundenprodukte auf neuen Märkten müsse gewährleistet sein, heißt es weiter, dass es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Wettbewerbern und dem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht kommt, um den Innovationsanreiz für das marktbeherrschende Unternehmen zu erhalten.
Die Fraktion dringt ferner darauf, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu stärken und die Transparenz der Regulierungsverfahren zu sichern. Über den Einsatz der geeigneten Instrumente auf den jeweiligen Märkten sollte nach Meinung der Union die Präsidentenkammer entscheiden. Vermieden werden sollten auch zusätzliche Belastungen der Informations- und Telekommunikationswirtschaft. Eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Kosten der Unternehmen und die Erhebung eines zusätzlichen Telekommunikationsbeitrages seien abzulehnen. Die Erhebung von Daten der Käufer von im Voraus bezahlten Prepaid-Karten sei durch eine klare, verfassungsgemäße und die Wirtschaft nicht belastende Vorschrift zu regeln, heißt es.