Gesetzentwurf zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts beschlossen
Berlin: (hib/POT) Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am Mittwochmittag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/2538) über Begleitregelungen zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts in geänderter Fassung einstimmig gebilligt. Mit dem so genannten Kontrollgerätbegleitgesetz wird eine entsprechende EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Es sieht die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur besseren Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen vor. Mit dem digitalen Kontrollgerät sollen mehr Effizienz bei den Kontrollen, der Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden. Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und vom Ausschuss einstimmig gebilligten Änderungsantrag wurden Vorschläge des Bundesrates aufgenommen. Strittig diskutiert wurde im Ausschuss zunächst die im Änderungsantrag vorgesehene Erhöhung des Bußgeldrahmens von 10.000 Euro auf 15.000 Euro. Die Koalitionsfraktionen hatten dies mit einer Anpassung des Ahndungsrahmens an das Arbeitszeitgesetz und an die im europäischen Ausland üblichen Bußgelder begründet. Die CDU/CSU hatte dieser Verschärfung mit dem Verweis auf die hohe sonstige Belastung des Güterkraftgewerbes zunächst nicht zustimmen wollen, erklärte sich letztendlich aber doch zur Zustimmung unter der Bedingung bereit, dass in einer Protokollnotiz festgehalten wird, dass sie einen Bußgeldrahmen von 10.000 Euro für ausreichend gehalten hätte.
Darüber hinaus forderte der Ausschuss die Bundesregierung in einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf, sich bei der Europäischen Kommission weiterhin für eine Veränderung des Starttermins für das digitale Kontrollgerät und für eine ausreichende Testphase einzusetzen, um Rechtsunsicherheit, Defizite bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und zusätzliche Kosten bei den für die Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten des digitalen Kontrollgeräts zuständigen Behörden und Stellen zu vermeiden. Nach der EG-Verordnung müssen ab Mai dieses Jahres alle EU-Mitgliedstaaten in der Lage sein, die für die Bedienung des Geräts erforderlichen Kontrollgerätkarten ausgeben zu können und ab August sollen alle relevanten Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet werden. Da bisher noch keine Bauartgenehmigung für das neue System existiere, müsse die EU-Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Verlängerung der Fristen unterbreiten. Eine Wiederholung des Mautdesasters mit einem technisch nicht ausgereiften und nicht ausgetesteten System müsse beim digitalen Kontrollgerät unter allen Umständen vermieden werden, war man sich im Ausschuss fraktionsübergreifend einig.