Bundesregierung spricht sich für Bildungsstandards aus
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung bereitet zurzeit ein Gesetz vor, das unter anderem Eignungskriterien für Tagespflegepersonal für Kleinkinder festlegen soll. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2572) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU/Fraktion ( 15/2513). Es sei sinnvoll und notwendig, für die Tagesbetreuung von Kindern festzulegen, was Kinder im frühen Kindesalter lernen und welche Erfahrungen sie gemacht haben sollen. Daher schließe sich die Exekutive dem Vorschlag aus dem Gutachten "Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland" an, Bildungsstandards zu entwickeln. Es sei aber in erster Linie Sache der Länder, sich auf solche Standards zu verständigen. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden erarbeite derzeit im Auftrag der Jugendministerkonferenz einen gemeinsamen Rahmen der Länder für die Bildung in den Kindertagesstätten. Bislang hätten die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen Entwürfe von Bildungsplänen vorgelegt.
Die Tagespflege ist nach Ansicht der Bundesregierung eine wichtige Ergänzung zur institutionellen Betreuung. Sie helfe gerade in dünn besiedelten Regionen, lange Wege zu Einrichtungen zu vermeiden. Den Bedarf an Tagespflegepersonen schätzt die Bundesregierung mit etwa 42.000 Tagesmüttern zusätzlich zu den derzeit vom Jugendamt vermittelten und bezahlten Tagespflegepersonen ein. Der Kostenaufwand zulasten kommunaler Haushalte lässt sich nach Angaben der Regierung nicht schätzen. Die derzeitige Angebotssituation zwischen den einzelnen Regionen sei sehr unterschiedlich, und auch der künftige Bedarf lasse sich nicht nach starren Quoten bemessen, heißt es.