Presse- und Informationsamt soll sich zum Ausschluss von Medien äußern
Berlin: (hib/WOL) Der "Ausschluss von Medien" durch das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 15/2882). Die Union will wissen, nach welchen Kriterien das BPA Einladungen an Pressevertreter im Rahmen von Auslandsreisen des Kanzlers auswählt und wie oft und aus welchen Gründen seit 1998 dabei Medien oder Pressevertreter davon ausgeschlossen wurden. Von Interesse ist auch, ob der Bundeskanzler Mitglieder seines Kabinetts aufgefordert hat, Vertretern bestimmter Medien keine Interviews mehr zu gewähren. Die Union bezieht sich unter anderem auf die Reaktion des Kanzlers auf die Darstellung seiner Politik mit seiner Entscheidung, der "Bildzeitung" keine Interviews mehr zu geben. Darüber hinaus wird gefragt, warum Mitarbeitern von "Bild" und "Stern" eine Begleitung des Kanzlers bei Reisen in die USA und die Türkei verweigert worden ist. Die Bundesregierung soll darlegen, wie sie die Äußerungen des Vorstandes der Bundespressekonferenz beurteilt, nach der es "eine abzeichnende Praxis der Bundesregierung" gebe, Korrespondenten wegen der Berichterstattung von Interviews und der Teilnahme an Informationsgesprächen und Auslandsreisen auszuschließen.
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