Keine unentgeltlichen Leistungen zum Vorteil privater Investoren
Berlin: (hib/SAS) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergienutzung auf See sind keine Dienstleistungen von Behörden für private Dritte erbracht, sondern "originäre" Aufgaben wahrgenommen worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2809) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2701). Die Fraktion hatte auf eine Zeitschriftenmeldung Bezug genommen, der zufolge das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unentgeltlich Leistungen zum Vorteil von Betreibern und Projektträgern betreffender Anlagen erbracht haben soll.
t)Bei dem angesprochenen Projekt, erläutert die Regierung weiter, handele es sich um ein vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse dazu dienen sollten, an den Bewilligungsverfahren beteiligten Bundesbehörden wissenschaftliche Informationen zu liefern, die für einen umwelt- und naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergienutzung von Bedeutung seien. Darüber hinaus beabsichtige sie, die Resultate der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen und sie nicht etwa einer bestimmten Investorengruppe bereitzustellen.
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