Fortschrittsbericht zu nationalem Radverkehrsplan für 2006 angekündigt
Berlin: (hib/SAS) Für das Frühjahr 2006 hat die Bundesregierung die Vorlage des Fortschrittsberichts zum nationalen Radverkehrsplan angekündigt. Sie begründet den um drei Jahr verschobenen Zeitpunkt in ihrer Antwort ( 15/2960) auf ein Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2897) mit dem geringen Untersuchungszeitraum von etwa einem Jahr. Außerdem solle er zusammen mit einer Bestandsanalyse über die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes erfolgen. Die Union hatte in ihrer Anfrage moniert, dass über die derzeitige Radverkehrspolitik der Bundesregierung teilweise völlige Unklarheit herrsche und dies auch darauf zurückgeführt, dass ein regelmäßiger Bericht mit einer Bestandsaufnahme zur Situation des Radverkehrs in Deutschland nicht wie beabsichtigt bereits im Jahr 2003 vorgelegt worden sei.
Auf die Anfrage der Parlamentarier, welche Schritte die Regierung unternommen habe, um den wieder zunehmenden Unfällen mit Radfahrern entgegenzuwirken, entgegnet die Regierung, dass mit einer zum 1. Februar 2001 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer einschließlich der Radfahrer weiter erhöht worden sei. So habe man vor allem die Anforderungen an die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, in denen das Radfahren sicherer sei, wesentlich erleichtert. Auf Anfrage nach weiteren fahrradfreundlichen Einzelmaßnahmen etwa in der Straßenverkehrsordnung erklärt die Regierung, es sei beabsichtigt, die Einsatzkriterien und Anforderungen für die Öffnung der Einbahnstraßen für den gegengerichteten Fahrradverkehr zu vereinfachen und die Verhaltensregeln in Fahrradstraßen "radverkehrsfreundlicher" zu gestalten. Auch beabsichtige man, die Radverkehrsvorschriften zu straffen und zu vereinfachen und den zuständigen Behörden bei der Anlage von Radverkehrsanlagen eine größere Flexibilität einzuräumen.