CDU/CSU will Klarheit über die Zukunft der Wirtschaftskammerpflicht
Berlin: (hib/BES) Aus Sicht der Union besteht Klärungsbedarf über Pläne der Bundesregierung zu einer möglichen Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern. Medienberichten zufolge werde in der Regierung und in den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über entsprechende Reformen noch in dieser Legislaturperiode nachgedacht. Um Verunsicherung unter den Betroffenen zu vermeiden sei es erforderlich, so die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/3114), "widersprüchliche Aussagen" aus Regierungs- und Fraktionsreihen auszuräumen und damit für alle Beteiligten wieder Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen.
Die Abgeordneten fragen daher die Bundesregierung, ob sie die Kammerpflicht in Industrie- und Handelskammern, in Handwerks-, in Landwirtschaftskammern und in den Kammern der Freien Berufe in dieser Wahlperiode insgesamt oder in Teilbereichen abschaffen will. Wenn ja, solle sie die Gründe für diese Pläne nennen und die beabsichtigten Änderungen konkret skizzieren. Auch die finanzielle Situation der Wirtschaftskammern interessiert die Fragesteller. So verlangen sie Auskunft über die Entwicklung der durchschnittlichen Beitragslast für das einzelne Mitglied und für die Unternehmen im Zeitraum 1998 bis 2003. Auch wollen sie wissen, welche Gesamtkosten von den Mitgliedern der Kammern, gegliedert nach allen Kammerformen, im genannten Zeitraum erbracht wurden. Die Regierung soll auch sagen, welche Auswirkungen eine freiwillige Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern sowie in den Handwerkskammern aus ihrer Sicht hätte. Außerdem interessiert die Union, wie die Exekutive die Notwendigkeit und Effizienz der Kammern der Freien Berufe hinsichtlich der Gewährleistung und Sicherstellung der Qualität des Berufsstandes durch die Aufsicht über ihre Mitglieder beurteilt. Die Bundesregierung soll auch Angaben über die Zahl der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der übrigen Kammern liefern; dabei seien die Beschäftigtenzahlen zu berücksichtigen und nach Bundesländern aufzuschlüsseln.