Im badischen Rechtsgebiet hauptberufliche Notare einführen
Berlin: (hib/BOB) Über eine Änderung der Bundesnotarordnung soll es künftig möglich sein, im badischen Landesteil von Baden-Württemberg Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung zu bestellen. Dies solle das Angebot der Notare im Interesse einer optimalen Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen ergänzen. Das ist Inhalt eines Gesetzentwurfs des Bundesrates ( 15/3147). Die Länderkammer führt darin aus, trotz des Engagements der Notare im Landesdienst herrsche im badischen Rechtsgebiet ein Mangel an Notaren. Dies zwinge Rechtssuchende zum Ausweichen in die angrenzenden Bundesländer. Dieses Ausweichen sei mit Beschwernissen - längeren Anfahrtswegen, dadurch höheren Kosten und Unbequemlichkeiten - verbunden. Die Landesregierung von Baden-Württemberg sei bestrebt, die Funktionsfähigkeit der Justiz des Landes angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen durch eine grundlegende Bündelung und Verschlankung der Struktur sicherzustellen. Damit wolle sie die bislang hohe Qualität der Justiz erhalten, zugleich aber die Kosten reduzieren. Dieses Ziel lasse sich nur erreichen, wenn die Aufgaben der Landesverwaltung auf die zwingend in hoheitlicher und staatlicher Trägerschaft zu leistenden Kernaufgaben zurückgeführt werden, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung schreibt, sie unterstütze das Ziel des Gesetzentwurfs. Die Öffnung bedeute eine Annäherung an die Rechtslage im Bundesgebiet außerhalb Baden-Württembergs und ermögliche zudem eine schrittweise Umstellung auf das hauptberufliche Notariat.